Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Keramik-Isolatoren leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionElektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art8546
- Zolltarifnummeraus keramischen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-isolator
Der HS-Code für Keramik-isolator lautet 8546.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8546.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8546.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8546.20.00.00.0.
Einreihung von Keramik-isolator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Keramik-Isolatoren erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Position 8546 erfasst elektrische Isolatoren, die als solche erkennbar sind. Keramik-Isolatoren erfüllen diese Bedingung, da sie fertig zur Isolation verwendet werden. Die Unterposition 854620 wird durch den Werkstoff Keramik bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-isolator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIsolierteile aus keramischen Stoffen | 8547.10.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungElektrische Isolatoren aus Glas | 8546.10.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungElektrische Isolatoren - andere (Kunststoffe) | 8546.90.00.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramik-isolator (8546) ≠ Isolierteile aus keramischen Stoffen (8547) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-isolator bleibt die Zolltarifnummer 8546.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-isolator (8546) ≠ Elektrische Isolatoren aus Glas (8546) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-isolator bleibt die Zolltarifnummer 8546.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-isolator (8546) ≠ Elektrische Isolatoren - andere (Kunststoffe) (8546) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-isolator bleibt die Zolltarifnummer 8546.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-isolator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5373/15-1 | Isolator aus Keramik (Aluminiumoxid) – stegförmiger Körper – zum isolierten Durchführen elektrischer Signale | 8546.20.00.00.0 |
| DEBTI7239/19-1 | Durchführungsisolator aus Aluminiumoxidkeramik | 8546.20.00.00.0 |
| DE15548/12-1 | Stromdurchführung aus Aluminiumoxidkeramik | 8546.20.00.00.0 |
| DEBTI7243/19-1 | Rohrkeramik (Aluminiumoxid) als Isolator in Vakuumschaltern | 8546.20.00.00.0 |
| DE24865/10-1 | Vakuumdichte Durchführungen aus Aluminiumoxidkeramik | 8546.20.00.00.0 |
| DE19070/17-1 | Vakuumdichte Durchführungen aus Aluminiumoxidkeramik | 8546.20.00.00.0 |
| DE24641/10-1 | Vakuumdichte Durchführungen aus Aluminiumoxidkeramik | 8546.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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