Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung folgt der nachstehenden Hierarchie gemäß Abschnitt VI (Kap. 28 bis 38) des Harmonisierten Systems. Jede Codeebene grenzt die Ware weiter ein.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
- Position: 2811 - Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
- Unterposition: 2811 11 - andere anorganische Säuren
- Unterposition: 2811 19 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2811 1980 - andere
Zolltarifnummer: 2811 1980 50 0 - Sulfamidsäure (CAS RN 5329-14-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, auch mit Zusatz von nicht mehr als 5 % des Antibackmittels Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8)
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben oder zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Nutzen Sie für eine verbindliche Auskunft das Klassifizierungstool und konsultieren Sie im Zweifel einen Zollbeauftragten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sulfaminsäure
Der HS-Code für Sulfaminsäure lautet 2811.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2811.19.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2811.19.80.50. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2811.19.80.50.0.
Einreihung von Sulfaminsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Sulfaminsäure erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 (Wortlaut der Positionen) und 6 (Vergleich der Unterpositionen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sulfaminsäure
Wenn die Sulfaminsäure nicht die Reinheit von 95 GHT oder mehr erreicht oder die Ware nicht unter die spezifische Beschreibung fällt.
andere anorganische Säuren, nicht namentlich genannt
Falls eine andere nicht genannte anorganische Säure vorliegt, die eindeutig nicht Sulfamidsäure ist.
andere anorganische Säuren – andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sulfaminsäure (2811) ≠ andere (andere anorganische Säuren, nicht namentlich genannt) (2811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sulfaminsäure bleibt die Zolltarifnummer 2811.19.80.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Produkte mit ähnlichem Namen oder Verwendungszweck werden in anderen Kapiteln eingereiht. Nachstehend sind exemplarische andere Kapiteloptionen aufgeführt.
Wenn die Ware als Gemisch oder Zubereitung vorliegt, die nicht mehr als chemisch definierte Sulfaminsäure gilt.
Chemische Erzeugnisse der Position 3824, z. B. Reinigungs- oder Entkalkungsmittel auf Basis von Sulfaminsäure
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sulfaminsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sulfaminsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Angaben: Klinker- u. Fassaden-Reiniger; stark saures, zubereitetes Reinigungsmittel zum Entfernen von Salpeter und mineralischen Salzausblühungen am Mauerwerk; tensidhaltig; verpackt in 1,0 l und 25 l Gebinden (Aufmachung für den Einzelverkauf). Befund: Zubereitetes Reinigungsmittel, in Aufmachung für den... Mehr anzeigenAngaben: Klinker- u. Fassaden-Reiniger; stark saures, zubereitetes Reinigungsmittel zum Entfernen von Salpeter und mineralischen Salzausblühungen am Mauerwerk; tensidhaltig; verpackt in 1,0 l und 25 l Gebinden (Aufmachung für den Einzelverkauf). Befund: Zubereitetes Reinigungsmittel, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Weniger anzeigen
Angaben: Klinker- und Fassaden-Reiniger; stark saures, zubereitetes Reinigungsmittel zum Entfernen von Salpeter und mineralischen Salzausblühungen am Mauerwerk; tensidhaltig; verpackt in 1,0 l und 25 l Gebinden (Aufmachung für den Einzelverkauf). Befund: Zubereitetes Reinigungsmittel, in Aufmachung für den... Mehr anzeigenAngaben: Klinker- und Fassaden-Reiniger; stark saures, zubereitetes Reinigungsmittel zum Entfernen von Salpeter und mineralischen Salzausblühungen am Mauerwerk; tensidhaltig; verpackt in 1,0 l und 25 l Gebinden (Aufmachung für den Einzelverkauf). Befund: Zubereitetes Reinigungsmittel, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Demulgator und Entschäumer 18kg Verwendung: Zum Entfernen von Ölen, Seifen und Feststoffen aus erschöpften neutralen und alkalischen Waschbädern. Die Ware befindet sich gemäß vorliegender Abbildungen in Aufmachung für den Einzelverkauf in blauen Kunststoffkanistern. Inhaltsstoffe gemäß... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Demulgator und Entschäumer 18kg Verwendung: Zum Entfernen von Ölen, Seifen und Feststoffen aus erschöpften neutralen und alkalischen Waschbädern. Die Ware befindet sich gemäß vorliegender Abbildungen in Aufmachung für den Einzelverkauf in blauen Kunststoffkanistern. Inhaltsstoffe gemäß Sicherheitsdatenblatt (u. a.): 25 - 50 % Didecyldimethylammoniumchlorid (CAS-Nr. 7173-51-5), 10 - 25 % 1,2-Ethandiol (CAS-Nr. 107-21-1) und < 2,5 % Dinatriumdodecyl(sulfonatophenoxy)benzolsulfonat (CAS-Nr. 28519-02-0) Befund: Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger): andere: Desinfektionsmittel: auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen Weniger anzeigen
Salzsäure Bei der Ware handelt es sich um eine Lösung von 0,04 % Chlorwasserstoff in Wasser (Salzsäure; 0,01N). Die Lösung wird verwendet, um eine Fehlersuche bei Aminosäure-Analyse-Säulen bzw. bei Nachsäulenderivatisierungssystemen durchzuführen. Die Ware wird in Fläschchen à 1,5 ml gehandelt. Die Ware ist nach ihrer... Mehr anzeigenSalzsäure Bei der Ware handelt es sich um eine Lösung von 0,04 % Chlorwasserstoff in Wasser (Salzsäure; 0,01N). Die Lösung wird verwendet, um eine Fehlersuche bei Aminosäure-Analyse-Säulen bzw. bei Nachsäulenderivatisierungssystemen durchzuführen. Die Ware wird in Fläschchen à 1,5 ml gehandelt. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als anorganische Säure, Chlorwasserstoff (Salzsäure), in die Unterposition 2806 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Sulfaminsäure
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Sulfaminsäure
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die Einfuhrabgaben für Sulfaminsäure aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um die anfallenden Zölle zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen für Sulfaminsäure
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Hier finden Sie verwandte Produkte aus der Industriechemie mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Zink-Gluconat
2918.16.00.90.0 · 6,5 %
Farbpulver
3206.49.70.90.0 · 6,5 %
Mattierungsmittel
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
N-Methyl-2-Pyrrolidon
2939.79.90.90.0 · 0 %
Palmölmühlen-Abwasser
3825.61.00.00.0 · 6,5 %
Kathodenmaterial
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
Zinkoxid
2817.00.00.00.0 · 5,5 %
Acrylpolymer
3906.90.90.90.0 · 6,5 %
Acetonitril
2926.90.70.22.0 · 6,5 %
