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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tee-Pulver: 2101.20.20.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tee-Pulver (2101.20.20.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tee-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tee-Pulver Produktbild

Für Tee-Pulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Tee-Pulver beschreiben: Extraktionsart, Zusätze, Aufmachung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung erfolgt auf jeder Stufe der Zolltarifsystematik von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2101 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  • Unterposition: 2101 20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2101 2020 00 0 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Tee-Pulver kann bei abweichender Zusammensetzung oder Aufmachung von der angegebenen Position abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tee-Pulver

Der HS-Code für Tee-Pulver lautet 2101.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2101.20.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2101.20.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2101.20.20.00.0.

Einreihung von Tee-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Tee-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen der Abschnitte/Kapitel erfolgt. AV 3a greift, wenn die Ware unter mehrere Positionen fallen könnte – die speziellere (Position 2101: Auszüge) geht der allgemeineren (Kapitel 09: Tee) vor. Die AV 6 gilt für die Einreihung auf der Unterpositionsebene.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tee-Pulver

Alternative Einreihung

2101.20.92.10.0 6,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein/geringer Milchfett-/Milchprotein-/Zucker-/Stärkegehalt

Alternative Einreihung

2101.20.92.99.0 6,0 %

Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate

Alternative Einreihung

0902.30.00.00.0 6,0 %

Schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Alternative Einreihung

0902.10.00.00.0 6,0 %

Grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tee-Pulver (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein/geringer Milchfett-/Milchprotein-/Zucker-/Stärkegehalt (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tee-Pulver (2101) ≠ Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tee-Pulver (2101) ≠ Schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger (0902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein alternatives Einreihungskapitel oder eine andere Position ist nur denkbar, wenn es sich bei der Ware nicht um einen Teeextrakt handelt, sondern um aufgemahlene Teeblätter.

Alternative Einreihung

2101.20.92.10.0 6,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein/geringer Milchfett-/Milchprotein-/Zucker-/Stärkegehalt

Alternative Einreihung

2101.20.92.99.0 6,0 %

Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate

Alternative Einreihung

0902.30.00.00.0 6,0 %

Schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Alternative Einreihung

0902.10.00.00.0 6,0 %

Grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tee-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tee-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI25503/17-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen, pulverförmig, ohne Zucker- oder Stärkezusatz
DEBTI24932/17-12101.20.20.00.0
Weißer Tee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen und 15 % Catechinen, pulverförmig, ohne Zucker-/Stärkezusatz
DE8515/14-12101.20.20.00.0
Pu Er Tee-Extrakt, pulverförmig, wässriger Extrakt ohne Trägerstoffe
DE12793/12-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt, Pulver, wasserlöslich, Auszug aus grünen Teeblättern
DEM/3147/06-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze, natürlicherweise geringe Saccharose/Glucose
DE14662/15-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze (Neuerteilung)
DEBTI4057/25-12101.20.20.00.0
Schwarztee-Extrakt, als Pulver, ohne Saccharose/Glucose/Stärke
DEBTI51008/22-12101.20.20.00.0
Schwarztee-Extrakt, als Pulver, kein Maltodextrin-Zusatz
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Tee-Pulver

Ermitteln Sie Ihre voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Tee-Pulver aus Nicht-EU-Ländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 %. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tee-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Tee-Pulver?

Reines Tee-Pulver ohne Zucker- oder Stärkezusatz wird unter der Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, die als Pulver vorliegen. Enthält das Pulver zugesetzte Saccharose, Glucose oder Stärke, kann eine andere Unterposition der Position 2101 zutreffen.

Welchen HS-Code hat Tee-Pulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Tee-Pulver lautet 210120. Dieser Code umfasst Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate sowie Zubereitungen auf deren Grundlage. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code 21012020) und im TARIC (2101202000) führt zur elfstelligen Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tee-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Tee-Pulver der Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 beträgt 6 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen hat (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea), kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Tee-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Tee-Pulver erfolgt gegenüber losen oder verpackten Teeblättern (Kapitel 09) und gegenüber zubereiteten Teegetränken (Position 2202). Während ganze oder zerkleinerte Teeblätter – egal ob grün oder schwarz – unter die Codes 0902 oder 0902 fallen, wird der aufgeschlossene Extrakt als Pulver in Position 2101 eingereiht. Eine Alternative innerhalb von Position 2101 ist möglich, wenn das Pulver Zucker, Stärke oder Milchbestandteile enthält (Unterpositionen 21012092 oder 21012098).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Tee-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Verzögerungen in der Zollabfertigung führen. Im Falle einer Betriebsprüfung drohen zudem Verspätungszuschläge und Bußgelder. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zolidenstelle.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tee-Pulver?

Für Tee-Pulver der Position 21012020 gelten keine mengenmäßigen Beschränkungen. Allerdings sind bei der Einfuhr folgende Maßnahmen zu beachten: eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) sowie eine Veterinärkontrolle (Code 410), falls das Produkt tierische Bestandteile enthält. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tee-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Tee-Pulver ist die 11-stellige Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (210120), der 8-stelligen Unterposition der Kombinierten Nomenklatur (21012020), dem 10-stelligen TARIC-Code (2101202000) und der elften deutschen Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tee-Pulver?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur aktualisiert. Für Tee-Pulver der Position 210120 ist in den letzten Jahren keine Änderung der Codes der ersten 8 Stellen erfolgt. Die deutsche 11-stellige Untergliederung (2101.20.20.00.0) ist ebenfalls stabil. Dennoch sollten Importeure jährlich die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

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