Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung erfolgt auf jeder Stufe der Zolltarifsystematik von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2101 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
- Unterposition: 2101 20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
Zolltarifnummer: 2101 2020 00 0 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Tee-Pulver kann bei abweichender Zusammensetzung oder Aufmachung von der angegebenen Position abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tee-Pulver
Der HS-Code für Tee-Pulver lautet 2101.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2101.20.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2101.20.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2101.20.20.00.0.
Einreihung von Tee-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tee-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen der Abschnitte/Kapitel erfolgt. AV 3a greift, wenn die Ware unter mehrere Positionen fallen könnte – die speziellere (Position 2101: Auszüge) geht der allgemeineren (Kapitel 09: Tee) vor. Die AV 6 gilt für die Einreihung auf der Unterpositionsebene.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tee-Pulver
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein/geringer Milchfett-/Milchprotein-/Zucker-/Stärkegehalt
Alternative Einreihung
Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate
Alternative Einreihung
Schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
Alternative Einreihung
Grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tee-Pulver (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein/geringer Milchfett-/Milchprotein-/Zucker-/Stärkegehalt (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tee-Pulver (2101) ≠ Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tee-Pulver (2101) ≠ Schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger (0902)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein alternatives Einreihungskapitel oder eine andere Position ist nur denkbar, wenn es sich bei der Ware nicht um einen Teeextrakt handelt, sondern um aufgemahlene Teeblätter.
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein/geringer Milchfett-/Milchprotein-/Zucker-/Stärkegehalt
Alternative Einreihung
Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate
Alternative Einreihung
Schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
Alternative Einreihung
Grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tee-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tee-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Tee-Pulver
Ermitteln Sie Ihre voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Tee-Pulver aus Nicht-EU-Ländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 %. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Waren mit ihren eigenen Zolltarifnummern und Zollsätzen.
