Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Cashew-Kern gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN08
- PositionKokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet0801
- UnterpositionKaschu-Nüsse080131
- Zolltarifnummerohne Schale
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cashew-Kern
Der HS-Code für Cashew-Kern lautet 0801.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0801.32.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0801.32.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0801.32.00.00.0.
Einreihung von Cashew-Kern nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Cashew-Kerne fallen als geschälte und enthäutete Kaschu-Nüsse unter Position 0801, da sie in Kapitel 8 als frische oder getrocknete Nüsse genannt sind. Die Unterposition 0801.32 ist spezifisch für Nüsse ohne Schale.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cashew-Kern
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKaschu-Nüsse, in der Schale | 0801.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitKaschu-Nüsse, in der Schale | 0801.31.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Cashew-Kern (0801) ≠ Kaschu-Nüsse, in der Schale (0801) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cashew-Kern bleibt die Zolltarifnummer 0801.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Cashew-Kern (0801) ≠ Kaschu-Nüsse, in der Schale (0801) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Cashew-Kern bleibt die Zolltarifnummer 0801.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cashew-Kern (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI3869/24-1 | Cashewkerne, geschält und enthäutet, ganze Kerne | 0801.32.00.00.0 |
| DEBTI3868/24-1 | Cashewkerne, geschält und enthäutet, ganze Kerne | 0801.32.00.00.0 |
| DEBTI3378/18-1 | Cashewkerne, geschält und enthäutet | 0801.32.00.00.0 |
| DEBTI3374/18-1 | Cashewkerne, geschält und enthäutet | 0801.32.00.00.0 |
| DEM/4506/08-1 | Cashewnüsse, Bio, natur | 0801.32.00.00.0 |
| DEM/4507/08-1 | Cashewnüsse, Bio, Bruch | 0801.32.00.00.0 |
| DEBTI4266/24-1 | Cashewkerne, geschält und enthäutet, Bruch | 0801.32.00.00.0 |
| DE25694/16-1 | Cashewnüsse | 0801.32.00.00.0 |
| DEBTI50452/18-1 | Cashewkerne, Großbruch, getrocknet | 0801.32.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Cashew-Kern
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Cashew-Kern mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Cashew-Kern
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