Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Tequila leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelGETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG22
- PositionEthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen; zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art2208
- Unterpositionandere220890
- Kombinierte Nomenklatur2 l oder weniger22089041
- Kombinierte Nomenklaturandere22089045
- Kombinierte NomenklaturBranntwein22089045
- Kombinierte Nomenklaturanderer22089054
- ZolltarifnummerTequila
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tequila
Der HS-Code für Tequila lautet 2208.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2208.90.54. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2208.90.54.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2208.90.54.00.0.
Einreihung von Tequila nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tequila folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 6 (Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen). Die Position 2208 erfasst Branntweine und Spirituosen. Tequila wird als Branntwein aus Agave in der KN-Unterposition 22089054 als Tequila spezifiziert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tequila
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTequila in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, z. B. 3-l-Flasche, Bag-in-Box, Tank) | 2208.90.75.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAnderer Branntwein (z. B. Mezcal, sonstiger Agavenbranntwein) | 2208.90.56.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tequila (2208) ≠ Tequila in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, z. B. 3-l-Flasche, Bag-in-Box, Tank) (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tequila bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.54.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tequila (2208) ≠ Anderer Branntwein (z. B. Mezcal, sonstiger Agavenbranntwein) (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tequila bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.54.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tequila (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE6781/09-1 | Tequila, gewonnen aus der blauen Agave; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Anderer Branntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Tequila. | 2208.90.54.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Tequila
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tequila: Zollsatz 0 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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