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Lebensmittel & GetränkeKapitel 22Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tequila: 2208.90.54.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tequila (2208.90.54.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tequila unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tequila Produktbild

Tequila wird üblicherweise in 0,75-l-Flaschen mit einem Alkoholgehalt von 35–55 % vol gehandelt. Die Einreihung hängt vom Alkoholgehalt, der Behältnisgröße und der korrekten Deklaration als Tequila ab. Für abweichende Gebindegrößen oder andere Agavenbrände gibt es Alle Möglichkeiten im Überblick →

Tequila beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Tequila leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  • Position: 2208 - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80|% vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen; zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
  • Unterposition: 2208 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2208 9041 - 2|l oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2208 9045 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2208 9045 - Branntwein
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2208 9054 - anderer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2208 9054 00 0 - Tequila

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2208.90.54.00.0 gilt für Tequila in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger. Für Großgebinde über 2 l oder nicht als Tequila deklarierte Agavenbrände (z. B. Mezcal) sind abweichende Codes zu verwenden. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tequila

Der HS-Code für Tequila lautet 2208.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2208.90.54. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2208.90.54.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2208.90.54.00.0.

Einreihung von Tequila nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Tequila folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 6 (Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen). Die Position 2208 erfasst Branntweine und Spirituosen. Tequila wird als Branntwein aus Agave in der KN-Unterposition 22089054 als Tequila spezifiziert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tequila

Alternative Einreihung

2208.90.75.00.0 0 %

Tequila in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, z. B. 3-l-Flasche, Bag-in-Box, Tank)

Alternative Einreihung

2208.90.56.00.0 0 %

Anderer Branntwein (z. B. Mezcal, sonstiger Agavenbranntwein)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tequila (2208) ≠ Tequila in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, z. B. 3-l-Flasche, Bag-in-Box, Tank) (2208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tequila bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.54.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tequila (2208) ≠ Anderer Branntwein (z. B. Mezcal, sonstiger Agavenbranntwein) (2208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tequila bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.54.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderer Kapitelcode ist für Tequila nicht sinnvoll, da alkoholische Getränke ausschließlich in Kapitel 22 eingereiht werden. Zur Abgrenzung wird jedoch die Position für nichtalkoholische Agavenprodukte genannt:

Alternative Einreihung

2208.90.75.00.0 0 %

Tequila in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, z. B. 3-l-Flasche, Bag-in-Box, Tank)

Alternative Einreihung

2208.90.56.00.0 0 %

Anderer Branntwein (z. B. Mezcal, sonstiger Agavenbranntwein)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tequila ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tequila (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE6781/09-12208.90.54.00.0
Tequila, gewonnen aus der blauen Agave; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Anderer Branntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Tequila.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Tequila

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tequila: Zollsatz 0 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tequilas

Welche Zolltarifnummer hat Tequila?

Tequila wird unter der Zolltarifnummer 2208.90.54.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Tequila in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, wie der typischen 0,75-l-Flasche. Die Einreihung basiert auf der verbindlichen Zolltarifauskunft DE6781/09-1.

Welchen HS-Code hat Tequila?

Der HS-Code (6-stellig) für Tequila lautet 220890. Er fällt in die Position 2208 (Branntwein, Likör und andere Spirituosen) und die Unterposition 220890 (andere Branntweine). Die weitere Spezifizierung erfolgt in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tequila?

Der Drittlandszollsatz für Tequila (Zolltarifnummer 2208.90.54.00.0) beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Bio-Tequila ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse zu beachten.

Wie unterscheidet sich Tequila zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Tequila erfolgt zu anderen Agavenprodukten: Mezcal (2208.90.56.00.0) und Agavensirup (1702.60.95.00.0) sowie zu fertigen Cocktails (2208.90.69.00.0). Die Alternative für Großgebinde über 2 l ist 2208.90.75.00.0. Entscheidend sind die geschützte Ursprungsbezeichnung und der Alkoholgehalt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Tequila verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Tequila ist besonders die Unterscheidung zu Mezcal oder Cocktails relevant. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tequila?

Für Tequila gelten keine mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings sind bei Bio-Tequila die Einfuhrkontrollen für ökologische Erzeugnisse (Code 750) zu beachten. Zudem können im Einzelfall Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt stets 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tequila?

Die vollständige Zolltarifnummer für Tequila ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2208.90.54.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (220890), der 8-stelligen KN (22089054) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2208905400) sowie der 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tequila?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Tequila ist die Nummer 2208.90.54.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung zu prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Zolltarifverordnung.

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