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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat: 2106.10.20.20.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat (2106.10.20.20.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sojaprotein-Konzentrat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sojaprotein-Konzentrat Produktbild

Für Sojaprotein-Konzentrate sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sojaprotein-Konzentrat beschreiben: Proteingehalt, Form (Pulver / texturiert), Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 10 - Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 1020 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 1020 20 0 - Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90|GHT, als Pulver oder texturiert

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Sojaprotein-Konzentrat unter 2106.10.20.20.0 setzt einen Proteingehalt von 65–90 GHT voraus. Abweichungen führen in eine andere Unterposition. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierer →, um Ihre genaue Ware zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat

Der HS-Code für Sojaprotein-Konzentrat lautet 2106.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.10.20.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.10.20.20.0.

Einreihung von Sojaprotein-Konzentrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Sojaprotein-Konzentrat richtet sich nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 2106 sowie nach der Beschaffenheit der Ware (AV 6). Maßgeblich sind der Proteingehalt und das Fehlen von Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke oberhalb der in der KN genannten Schwellen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat

Alternative Einreihung

2106.10.20.90.0 12,8 %

Andere Eiweißkonzentrate (Proteingehalt außerhalb 65-90 % oder andere Zusammensetzung)

Alternative Einreihung

2309.90.31.91.0 12,8 %

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, Stärkegehalt <= 10 %, keine Milcherzeugnisse

Alternative Einreihung

2304.00.00.00.0 12,8 %

Ölkuchen und feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sojaprotein-Konzentrat (2106) ≠ Andere Eiweißkonzentrate (Proteingehalt außerhalb 65-90 % oder andere Zusammensetzung) (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaprotein-Konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sojaprotein-Konzentrat (2106) ≠ Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, Stärkegehalt <= 10 %, keine Milcherzeugnisse (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaprotein-Konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sojaprotein-Konzentrat (2106) ≠ Ölkuchen und feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl (2304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaprotein-Konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Einreihung kann sich auch aus anderen Kapiteln ergeben, wenn die Ware nicht als Lebensmittelzubereitung, sondern als chemisches Erzeugnis oder Futtermittel zu qualifizieren ist:

Alternative Einreihung

2309.90.31.91.0 12,8 %

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, Stärkegehalt <= 10 %, keine Milcherzeugnisse

Alternative Einreihung

2304.00.00.00.0 12,8 %

Ölkuchen und feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sojaprotein-Konzentrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE19959/14-12106.10.20.20.0
Sojaproteinkonzentrat, hellgelbes Pulver, Eiweißgehalt 65–90 GHT, Verwendung als Emulgator/Stabilisator/Eiweißanreicherung
DE14014/16-12106.10.20.20.0
Sojakonzentrat, beiges Pulver, Eiweißgehalt 65–90 GHT
DE5738/11-12106.10.20.90.0
Sojaproteinkonzentrat mit Calciumphosphat 2,5 GHT, daher in Unterposition ohne Calciumphosphat-Kriterium
DEBTI32147/24-12309.90.31.91.0
Sojaproteinkonzentrat (SPC) als Tierfutter, Stärke 0,5–10 GHT
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,8 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien12,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Autonome Zollaussetzung

Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Sojaprotein-Konzentrat Zollrechner

Berechnen Sie mit unserem Tool die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Sojaprotein-Konzentrat.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr-Zollsätze

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrate

Welche Zolltarifnummer hat Sojaprotein-Konzentrat?

Die zolltarifliche Einreihung von Sojaprotein-Konzentrat erfolgt unter der Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0. Diese erfasst Sojaeiweißkonzentrate mit einem Proteingehalt von 65 bis 90 Gewichtsprozent der Trockenmasse, sowohl in Pulverform als auch als texturiertes Produkt. Voraussetzung ist, dass die Ware keine relevanten Anteile an Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthält.

Welchen HS-Code hat Sojaprotein-Konzentrat?

Der HS-Code für Sojaprotein-Konzentrat ist 210610. Er steht für Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe im Rahmen des Harmonisierten Systems. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 entsprechen diesem international standardisierten Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sojaprotein-Konzentrat?

Der Drittlandszollsatz für Sojaprotein-Konzentrat der Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 beträgt 12,8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 % für Lebensmittel. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollunion kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein, etwa aus Großbritannien, Japan oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich Sojaprotein-Konzentrat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen Waren erfolgt hauptsächlich über den Proteingehalt und den Verwendungszweck. Einerseits ist die Alternative 2106.10.20.90.0 für Konzentrate mit weniger als 65 % oder mehr als 90 % Protein maßgeblich. Andererseits sind Rückstände der Sojaölgewinnung (2304) und reine Tierfutterzubereitungen (2309.90.31.91.0) abzugrenzen – hierüber entscheiden die technischen Eigenschaften und nicht die Produktbezeichnung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Steuerhinterziehung führen. Auch können Vorzugsbehandlungen aus Abkommen verloren gehen. Bei Unsicherheit ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sojaprotein-Konzentrat?

Ja, für Sojaprotein-Konzentrat gelten je nach Beschaffenheit verschiedene Maßnahmen. Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle ökologischer Erzeugnisse (Code 750) vorgeschrieben. Zudem kann eine REACH-Kontrolle (Code 761) sowie eine Veterinärkontrolle (Code 410) erforderlich sein, falls tierische Bestandteile enthalten sind. Die autonome Zollaussetzung (Code 112) kann zu einem ermäßigten Satz führen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Sojaprotein-Konzentrat besteht aus elf Ziffern: 2106.10.20.20.0. Die 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 210610, den zwei weiteren Ziffern der Kombinierten Nomenklatur (KN 21061020) und den abschließenden drei nationalen TARIC-Ziffern zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sojaprotein-Konzentrat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 2106 und die Unterposition 210610 sind jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure die jährlichen Änderungen im EU-Zolltarif verfolgen, insbesondere bei eng gefassten Unterpositionen. Eine einmal erteilte vZTA gilt in der Regel sechs Jahre, sofern sich die Tarifierung nicht ändert.

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