Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
Zolltarifnummer: 0902 1000 00 0 - grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung kann von der genauen Produktbeschaffenheit abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüntee-Pulver
Der HS-Code für Grüntee-Pulver lautet 0902.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.10.00.00.0.
Einreihung von Grüntee-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 0902 für Tee. AV 6 legt die Unterposition 0902 10 für nicht fermentierten grünen Tee fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüntee-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Grüntee-Pulver in Großgebinden >3 kg (z.B. 10-kg-oder-20-kg-Säcke für gewerbliche Verwender) | 0902.20.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative Einreihungschwarzer Tee (fermentiert) in Umschließungen ≤3 kg | 0902.30.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative Einreihunganderer schwarzer Tee (fermentiert) | 0902.40.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.98.00.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Grüntee-Pulver (0902) ≠ anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Grüntee-Pulver in Großgebinden >3 kg (z.B. 10-kg-oder-20-kg-Säcke für gewerbliche Verwender) (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüntee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Grüntee-Pulver (0902) ≠ schwarzer Tee (fermentiert) in Umschließungen ≤3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüntee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Grüntee-Pulver (0902) ≠ anderer schwarzer Tee (fermentiert) (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüntee-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei erheblich abweichender Produktbeschaffenheit in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Grüntee-Pulver in Großgebinden >3 kg (z.B. 10-kg-oder-20-kg-Säcke für gewerbliche Verwender) | 0902.20.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative Einreihungschwarzer Tee (fermentiert) in Umschließungen ≤3 kg | 0902.30.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative Einreihunganderer schwarzer Tee (fermentiert) | 0902.40.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.98.00.0 | 3,2 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüntee-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüntee-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI47722/24-1 | Matcha grüner Tee Pulver, in bunt bedrucktem Beutel (50 g) | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI16084/24-1 | Matcha Grüntee Pulver, in Gebinde zu 1 kg | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI27654/17-1 | Matcha-Tee/Pulver, in Standbeuteln (8 und 11 g) | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI18149/20-1 | Matcha Tee, in Alutüten (30 g) | 0902.10.00.00.0 |
| DE14736/14-1 | Matcha, in Alubeutel (108 g) | 0902.10.00.00.0 |
| DE8710/14-1 | Matcha Tee, in Alutüten (30 g) | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI28523/23-1 | Matcha Tee, in Alutüten (30 g) | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI22933/17-1 | Matcha 101-O, in Kunststoffdose (100 g) | 0902.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Grüntee-Pulver mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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