Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau des Zolltarifs zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Toffee.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9075 00 0 - Weichkaramellen
Hinweis zur Einreihung
Die Angaben dienen als erste Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Toffee
Der HS-Code für Toffee lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.75.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.75.00.0.
Einreihung von Toffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Toffee aus der EU ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Es gelten die Standardregelungen für Zuckerwaren. Eine AV-Erklärung (Ausfuhr-Verantwortlicher) ist nicht vorgeschrieben.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Toffee
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Toffee (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Toffee bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Toffee (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Toffee bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Toffee (1704) ≠ Zucker und Melassen, karamellisiert - andere (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Toffee bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware mit Kakaogehalt oder kakaohaltigen Überzügen fällt in das Kapitel 18 (Kakao und Kakaozubereitungen) und ist von der Position 1704 ausgeschlossen.
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Toffee ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Toffee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Toffee
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Toffee-Importe – bestehend aus Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Hier finden Sie verwandte Produkte mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
