Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau des Zolltarifs zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Toffee.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)1704
- Unterpositionandere170490
- Kombinierte Nomenklaturandere17049051
- Kombinierte Nomenklaturandere17049065
- ZolltarifnummerWeichkaramellen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Toffee
Der HS-Code für Toffee lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.75.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.75.00.0.
Einreihung von Toffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Toffee aus der EU ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Es gelten die Standardregelungen für Zuckerwaren. Eine AV-Erklärung (Ausfuhr-Verantwortlicher) ist nicht vorgeschrieben.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Toffee
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt | 1704.90.71.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten | 1704.90.65.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungZucker und Melassen, karamellisiert - andere | 1702.90.79.00.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Toffee (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Toffee bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Toffee (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Toffee bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Toffee (1704) ≠ Zucker und Melassen, karamellisiert - andere (1702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Toffee bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Toffee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1952/12-1 | Weichkaramell-Bonbon, ovalrund, hellbraun, hart, mit Karamellgeschmack | 1704.90.75.00.0 |
| DE1955/12-1 | Weichkaramell-Bonbon mit Lakritzgeschmack | 1704.90.75.00.0 |
| DE10723/13-1 | Weichkaramell-Bonbon mit Fruchtgeschmack | 1704.90.75.00.0 |
| DEBTI4041/21-1 | Andere Zuckerware; Weichkaramellen | 1704.90.75.00.0 |
| DEK/302/05-1 | Weichkaramelle 'Sahnebonbon' | 1704.90.75.00.0 |
| DE11982/11-1 | Weichkaramelle, Kaubonbon mit Fruchtaroma | 1704.90.75.00.0 |
| DEK/684/06-1 | Weichkaramellen, gefüllt | 1704.90.75.00.0 |
| DEK/1111/04-1 | Weichkaramellen 'Kopiko', Kaffeegeschmack | 1704.90.75.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Toffee
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Toffee-Importe – bestehend aus Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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