Hierarchie der Zolltarifnummer
Kekse werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1905 umfasst alle Backwaren, die Unterposition 1905.31 spezifisch gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 3191 - andere
Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Keks kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keks
Der HS-Code für Kekse ist 1905.31 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.31.99 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1905.31.99.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0 .
Einreihung von Keks nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kekse können je nach Milchfettgehalt, Schokoladenüberzug und Produktart unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Standard-Keks, einen echten Butterkeks, einen Doppelkeks oder einen schokoladenüberzogenen Keks handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keks
Standardkeks, Butterkeksart mit weniger als 8 % Milchfett – häufigster Fall
Kekse, gesüßt, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 %, keine Doppelkekse
Echter Butterkeks mit hohem Milchfettgehalt (≥ 8 %), z.B. klassischer Butterkeks
Kekse, gesüßt, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 %
Zwei Keksscheiben mit Cremefüllung dazwischen, z.B. Sandwich-Keks
Doppelkekse mit Füllung, gesüßt, nicht mit Schokolade überzogen
Keks mit Schokoladenüberzug, z.B. Schokoladen-Butterkeks oder Schokokeks
Kekse, gesüßt, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen
Ungesüßte Kekse oder Cracker, z.B. Salzgebäck, Cracker
Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt (ungesüßte Kekse)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keks (1905.31) ≠ Waffel (1905.32)
Waffeln fallen unter eine eigene Unterposition (1905.32), nicht unter 1905.31. Das Unterscheidungsmerkmal ist die charakteristische Waffelstruktur und Herstellungsweise.
Keks (1905.31) ≠ Cracker/Salzgebäck (1905.90)
Ungesüßte Cracker und Salzgebäck fallen nicht unter 1905.31 (gesüßte Kekse), sondern unter 1905.90. Das Unterscheidungsmerkmal ist der Zuckergehalt.
Keks (1905.31) ≠ Schokoladenware (1806)
Wenn der Schokoladenanteil überwiegt und die Ware als Schokoladenware zu beurteilen ist, kann Kapitel 18 (Position 1806) greifen statt Kapitel 19.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle keksähnlichen Waren fallen unter Position 1905.31. Leb- und Honigkuchen mit charakteristischem Gewürzcharakter werden unter einer eigenen Position eingereiht:
Keksartige Waren mit Lebkuchencharakter – eigene Position
Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren (Spekulatius, Lebkuchen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keks ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Milchfettgehalt, Schokoladenüberzug und Produktart. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keks (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Keksen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Kekse – Stapel von hellbraunen, rechteckigen, süßen, gelochten und geprägten Keksen (ca. 5,7 cm x 2,9 cm x 0,5 cm) mit gekerbtem Rand (ähnlich handelsüblichen Butterkeksen); Geschmack süß, nach trockenem Mürbegebäck mit Vanilleanroma. Milchfett weniger als 8 GHT, Wassergehalt 12 GHT oder weniger.
AV 1, Pos. 1905.31
Kekse – drei Stapel von braunen, am Rand gekerbten, flachen Keksen (6,8 cm x 5,4 cm x 0,5 cm) nach Art von Butterkeksen; Geschmack nach trockenem, gesüßtem Mürbegebäck, nicht ausgeprägt nach Butter, leicht nach Vanilleanroma. Milchfett weniger als 8 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Kekssortiment – Metalldose mit Angaben zum Erzeugnis (Dänische Butterkekse, 454 g); Mischung aus unterschiedlich geformten (rund, brezelförmig, gespritzt, rechteckig) hellbraunen Keksen, teils mit Zuckerkristallen bestreut; Geschmack nach Mürbegebäck, süß. Milchfett weniger als 8 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Butterkeks mit Karamellsplittern – rechteckige, flache, hellbraune Kekse (3,5 cm x 4,7 cm) durchsetzt mit braunen Karamellsplittern, Geschmack süß nach Buttergebäck und Karamell. Milchfettgehalt 8 GHT oder mehr.
AV 1, Pos. 1905.31
Spekulatius ohne Schokolade – braune, annähernd rechteckige Kekse mit oberseitiger Prägung, ca. 4 cm x 2,5 cm; Geschmack mäßig süß, pfefferkuchenartig, leicht nach Butter. Milchfett weniger als 8 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China9 %Drittlandszoll
USA9 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei9 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Bio-Kekse dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorliegt, die den ökologischen Standard bestätigt.
Kekse mit tierischen Zutaten (Butter, Milch, Eier) unterliegen veterinärrechtlichen Einfuhrkontrollen zum Schutz der Lebensmittelsicherheit.
Für Kekse dieser Position können zusätzliche Zollabgaben anfallen, die über den regulären Drittlandszollsatz hinausgehen.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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