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UnterhaltungselektronikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tracker: 9029.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tracker (9029.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tracker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tracker Produktbild

Für Tracker sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Tracker beschreiben: Material, Funktion, Verwendung (z. B. Schrittzählung, Display)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Tracker ist im Abschnitt XVIII, Kapitel 90 (Optische, fotografische, medizinische und Messinstrumente) eingeordnet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9029 - Andere Zähler (z.|B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position|9014|oder 9015; Stroboskope
  • Unterposition: 9029 10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9029 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Trackers hängt entscheidend davon ab, ob das Gerät über ein Display zur Anzeige der Messwerte verfügt. Nur Tracker mit eigener Anzeige der Schrittzahl werden als Schrittzähler der Position 9029 eingereiht. Tracker ohne Display, die nur eine LED-Statusanzeige haben, fallen unter Position 9031. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tracker

Der HS-Code für Tracker lautet 9029.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9029.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9029.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9029.10.00.90.0.

Einreihung von Tracker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Trackers folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position nach Wortlaut: Position 9029 erfasst Schrittzähler. AV 3b ist für Tracker mit integrierter Uhrfunktion relevant: Die Schrittzählung ist die charakterbestimmende Hauptfunktion, daher bleibt es bei Position 9029. Die Bluetooth-Funktion dient nur der Datensynchronisation und ist nicht hauptfunktionsbestimmend. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % wird auf den Zollwert erhoben.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tracker

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 1,9 %

Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – andere – andere

Alternative Einreihung

9102.12.00.00.0 1,9 %

Armbanduhren, elektrisch betrieben – nur mit optoelektronischer Anzeige

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tracker (9029) ≠ Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – andere – andere (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tracker bleibt die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tracker (9029) ≠ Armbanduhren, elektrisch betrieben – nur mit optoelektronischer Anzeige (9102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tracker bleibt die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht:

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 1,9 %

Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – andere – andere

Alternative Einreihung

9102.12.00.00.0 1,9 %

Armbanduhren, elektrisch betrieben – nur mit optoelektronischer Anzeige

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tracker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tracker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14197/14-19029.10.00.90.0
Fitness-Armband Jawbone UP24 (Fitness-Tracker), Bewegungssensor, Zeitmesser, Speicherbaustein, Akkumulator in Armband; Schrittzählung als Haupttätigkeit.
DE19596/14-19029.10.00.90.0
Fitness-Armband UP24 by Jawbone, Drei-Achsen-Beschleunigungssensor, Schrittzählung, Kalorienverbrauch.
DE9204/16-19029.10.00.90.0
Medisana ViFit Activity Tracker Bluetooth, 3D-Bewegungssensor, OLED-Anzeige, Schrittzähler.
DEBTI6849/17-19031.80.80.00.0
Activity-Tracker ohne Display (LED-Statusanzeige), Beschleunigungssensor, Bluetooth.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,9 %

Drittlandszoll

USA1,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihren Tracker inklusive Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tracker

Welche Zolltarifnummer hat ein Tracker?

Die zolltarifliche Einreihung eines Trackers (Fitness-Tracker, Activity-Tracker) erfolgt unter der Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst Schrittzähler und andere Zähler der Position 9029. Voraussetzung ist, dass das Gerät über eine eigene Anzeige der Schrittzahl verfügt. Tracker ohne Display, die nur eine LED-Statusanzeige haben, fallen unter die Position 9031.

Welchen HS-Code hat ein Tracker?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Tracker lautet 9029.10. Dieser 6-stellige Code steht für Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler. Die ersten vier Ziffern 9029 bezeichnen die Position, die Ziffern 10 die Unterposition. Auf EU-Ebene wird der Code durch die Kombinierte Nomenklatur zur 8-stelligen KN 9029.10.00 präzisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Tracker?

Der Drittlandszollsatz für Tracker der Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 beträgt 1,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich ein Tracker zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Trackers erfolgt vor allem zur Position 9031 (andere Messgeräte). Ein Tracker mit Display zur Anzeige der Schrittzahl wird als Schrittzähler der Position 9029 eingereiht. Fehlt das Display, ist die Position 9031 die Alternative (vgl. vZTA DEBTI6849/17-1). Gegenüber Armbanduhren (9102) ist die Schrittzählfunktion charakterbestimmend. Datenkommunikationsgeräte (8517) und Sportgeräte (9506) sind ausgeschlossen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Tracker verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachverzollungen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Strafen führen. Bei unrichtiger Angabe kann das Hauptzollamt die Abgaben nachfordern. Bei Verdacht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit drohen zusätzlich Geldbußen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit für die Einreihung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tracker?

Für die Einfuhr von Trackern der Position 9029 bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Für die Ausfuhr gelten jedoch besondere Maßnahmen: Der Export unterliegt einer Beschränkung (Code 467) und erfordert eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Code 473). Dies betrifft insbesondere Tracker mit Verschlüsselungsfunktionen oder hoher Datenspeicherkapazität.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Tracker?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Tracker lautet 9029.10.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (9029.10), der 8-stelligen KN (9029.10.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (9029.10.0090) und der 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer. Jede Stelle dient der genaueren Beschreibung der Ware für Zollzwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tracker?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Tracker der Position 9029 sind in den letzten Jahren keine tiefgreifenden Änderungen erfolgt. Allerdings können sich Unterpositionen oder der TARIC-Code durch jährliche Anpassungen verschieben. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Nummer, etwa über eine vZTA, wird empfohlen.

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