Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Tracker ist im Abschnitt XVIII, Kapitel 90 (Optische, fotografische, medizinische und Messinstrumente) eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionAndere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope9029
- UnterpositionTourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler902910
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tracker
Der HS-Code für Tracker lautet 9029.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9029.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9029.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9029.10.00.90.0.
Einreihung von Tracker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Trackers folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position nach Wortlaut: Position 9029 erfasst Schrittzähler. AV 3b ist für Tracker mit integrierter Uhrfunktion relevant: Die Schrittzählung ist die charakterbestimmende Hauptfunktion, daher bleibt es bei Position 9029. Die Bluetooth-Funktion dient nur der Datensynchronisation und ist nicht hauptfunktionsbestimmend. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % wird auf den Zollwert erhoben.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tracker
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – andere – andere | 9031.80.80.00.0 | 1,9 % |
| Alternative EinreihungArmbanduhren, elektrisch betrieben – nur mit optoelektronischer Anzeige | 9102.12.00.00.0 | 1,9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tracker (9029) ≠ Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – andere – andere (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tracker bleibt die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tracker (9029) ≠ Armbanduhren, elektrisch betrieben – nur mit optoelektronischer Anzeige (9102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tracker bleibt die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungArmbanduhren, elektrisch betrieben – nur mit optoelektronischer Anzeige | 9102.12.00.00.0 | 1,9 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tracker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14197/14-1 | Fitness-Armband Jawbone UP24 (Fitness-Tracker), Bewegungssensor, Zeitmesser, Speicherbaustein, Akkumulator in Armband; Schrittzählung als Haupttätigkeit. | 9029.10.00.90.0 |
| DE19596/14-1 | Fitness-Armband UP24 by Jawbone, Drei-Achsen-Beschleunigungssensor, Schrittzählung, Kalorienverbrauch. | 9029.10.00.90.0 |
| DE9204/16-1 | Medisana ViFit Activity Tracker Bluetooth, 3D-Bewegungssensor, OLED-Anzeige, Schrittzähler. | 9029.10.00.90.0 |
| DEBTI6849/17-1 | Activity-Tracker ohne Display (LED-Statusanzeige), Beschleunigungssensor, Bluetooth. | 9031.80.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,9 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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