Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
- Unterposition: 1702 30 - Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20|GHT
Kombinierte Nomenklatur: 1702 3050 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1702 3050 - Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
Zolltarifnummer: 1702 3050 10 0 - mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99|GHT oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Traubenzucker hängt von der Reinheit und der Darreichungsform ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Traubenzucker
Der HS-Code für Traubenzucker lautet 1702.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.30.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.30.50.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.30.50.10.0.
Einreihung von Traubenzucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Für Traubenzucker gilt AV 1: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Traubenzucker
Alternative Einreihung
Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver - andere (weniger als 99% Glucose)
Alternative Einreihung
Komprimate - Zuckerwaren auf Basis von Traubenzucker
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Traubenzucker (1702) ≠ Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver - andere (weniger als 99% Glucose) (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubenzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Traubenzucker (1702) ≠ Komprimate - Zuckerwaren auf Basis von Traubenzucker (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubenzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Ware nicht als Glucose, sondern als anderer Zucker vorliegt:
Alternative Einreihung
Komprimate - Zuckerwaren auf Basis von Traubenzucker
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Traubenzucker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Traubenzucker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
26,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Traubenzucker
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Traubenzucker mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Traubenzucker eingeführt oder haben ähnliche Zolltarifnummern.
Xylit
2905.49.00.85.0 · 5,5 %
Jujube
0813.40.95.80.0 · 2,4 %
Getrocknete Seegurke
0308.19.00.00.0 · 11 %
Quinoa
1008.50.00.00.0 · 0 %
Berberitze
0813.40.95.80.0 · 2,4 %
Passionsfrucht
0810.90.20.50.0 · 8,8 %
Tapioka-Perle
1903.00.00.00.0 · 6.4 %
Wodka
2208.60.11.00.0 · 0 %
Omega-3-Fischölkapsel
1504.20.90.00.0 · 0 %
