Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionAndere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert1702
- UnterpositionGlucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT170230
- Kombinierte Nomenklaturandere17023050
- Kombinierte NomenklaturGlucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert17023050
- Zolltarifnummermit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Traubenzucker
Der HS-Code für Traubenzucker lautet 1702.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.30.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.30.50.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.30.50.10.0.
Einreihung von Traubenzucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Für Traubenzucker gilt AV 1: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Traubenzucker
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGlucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver - andere (weniger als 99% Glucose) | 1702.30.50.90.0 | 26,8 % |
| Alternative EinreihungKomprimate - Zuckerwaren auf Basis von Traubenzucker | 1704.90.81.00.0 | 26,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Traubenzucker (1702) ≠ Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver - andere (weniger als 99% Glucose) (1702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubenzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Traubenzucker (1702) ≠ Komprimate - Zuckerwaren auf Basis von Traubenzucker (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubenzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Traubenzucker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46843/22-1 | Anderer Zucker; Dextrose - chemisch einheitliches Dextrose-Monohydrat, weißes kristallines Pulver, >99,5% Reinheit | 1702.30.50.10.0 |
| DEBTI18869/21-1 | Anderer Zucker; Dextrose-Monohydrat, weißes kristallines Pulver, >99% Reinheit | 1702.30.50.10.0 |
| DEBTI23161/24-1 | Anderer Zucker; Dextrose-Monohydrat, weißes kristallines Pulver, >99% Reinheit | 1702.30.50.10.0 |
| DEBTI46779/23-1 | Anderer Zucker; Glucose - Dextrose-monohydrat, weiße Kristalle | 1702.30.50.10.0 |
| DEBTI40617/20-1 | Anderer Zucker; Glucose - Dextrose-monohydrat, weiße Kristalle | 1702.30.50.10.0 |
| DEK/295/05-1 | Zuckerware 'Traubenzucker Multi-Vitamin' - Komprimate mit Frucht-Aroma, 82,2% wasserfreie Glucose | 1702.30.50.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
26,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 26,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 26,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 26,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 26,8 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 26,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 26,8 % | EVFTA |
| Thailand | 26,8 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Besondere Maßeinheit Einfuhr | Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Traubenzucker
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Traubenzucker mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Traubenzucker eingeführt oder haben ähnliche Zolltarifnummern.