Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 15Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel: 1504.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel (1504.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Omega-3-Fischölkapsel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Omega-3-Fischölkapsel Produktbild

Omega-3-Fischölkapseln sind Nahrungsergänzungsmittel aus Fischölkonzentrat in Weichgelatinekapseln. Die Einreihung hängt von der stofflichen Beschaffenheit und der Aufmachung ab. Prüfen Sie die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Omega-3-Fischölkapsel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
  • Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  • Position: 1504 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
  • Unterposition: 1504 20 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1504 2090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung setzt eine genaue Warenbeschreibung voraus. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Omega-3-Fischölkapsel zu beschreiben.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel

Der HS-Code für Omega-3-Fischölkapsel lautet 1504.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1504.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1504.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1504.20.90.00.0.

Einreihung von Omega-3-Fischölkapsel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1504, da Fischöl als Fett tierischen Ursprungs in Kapitel 15 fällt. AV 3b (charaktergebender Bestandteil) ist nicht erforderlich, da die Kapselhülle nur Trägerfunktion hat. AV 6 führt zur Unterposition 1504 20 (Fischöle, ausgenommen Leberöle) und zur Codenummer 1504 20 90 000 (andere als feste Fraktionen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

Fette und Öle von Fischen, ausgenommen Leberöle - andere als feste Fraktionen. Das ist die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer für Fischöle in Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel. 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

Genießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen, bestehend zu 99 % oder mehr aus Fischöl. Dies betrifft jedoch konzentrierte Rohstoffe in Stahlfässern (>180 kg) zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln – nicht die fertigen Endverbraucherkapseln. 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

Fischleberöle. Omega-3-Fischölkapseln werden i.d.R. aus Körperölen (nicht Leberölen) gewonnen, daher abzugrenzen. 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Omega-3-Fischölkapsel (1504) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Fett)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Omega-3-Fischölkapsel bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Omega-3-Fischölkapsel (1504) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Geni)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Omega-3-Fischölkapsel bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Omega-3-Fischölkapsel (1504) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Fisc)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Omega-3-Fischölkapsel bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich:

Nur einschlägig, wenn die Ware nicht als Omega-3-Fischölkapsel der KN-Unterposition 15042090, sondern als Ware der KN-Unterposition 15179099 einzureihen ist.

1517.90.99.20.0 0 %

Alternative Einreihung außerhalb der Hauptposition

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Omega-3-Fischölkapsel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9158/09-11504.20.90.00.0
Omega-3-Fischölkapseln (EPA/DHA) in Weichgelatinekapseln, Nahrungsergänzungsmittel
DE22901/09-11504.20.90.00.0
Omega-3-Fischölkapseln (EPA/DHA) in Weichgelatinekapseln, Nahrungsergänzungsmittel
DEHH/496/04-11504.20.90.00.0
RxOmega-3 Factors Fish Oil Concentrate, 120 Softgels, Nahrungsergänzungsmittel
DEHH/87/04-11504.20.90.00.0
LYSI OMEGA-3 Lysi Pure Fish Oil, 100 Kapseln, Nahrungsergänzungsmittel
DEHH/647/04-11504.20.90.00.0
Factors Fish Oil Concentrate, 120 Softgels, Nahrungsergänzungsmittel
DEHH/1371/04-11504.20.90.00.0
Fischölkapseln, Weichgelatine, Nahrungsergänzungsmittel
DEHH/335/05-11504.20.90.00.0
Fischölkapseln von Kaltwasserfischen, 900 Kapseln
DEHH/389/04-11504.20.90.00.0
Lachsöl 1000 mg Kapseln, Nahrungsergänzungsmittel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Omega-3-Fischölkapseln

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Omega-3-Fischölkapseln mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapseln

Welche Zolltarifnummer hat Omega-3-Fischölkapsel?

Omega-3-Fischölkapseln werden in die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Fette und Öle von Fischen, ausgenommen Leberöle, andere als feste Fraktionen. Die Einreihung wurde durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Omega-3-Fischölkapsel?

Der HS-Code für Omega-3-Fischölkapseln lautet 150420. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von Fischölen (ausgenommen Leberöle) verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Omega-3-Fischölkapsel?

Der Drittlandszollsatz für Omega-3-Fischölkapseln beträgt 0 Prozent. Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist zollfrei. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Omega-3-Fischölkapsel zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt zu konzentrierten Fischöl-Rohstoffen in Stahlfässern (1517.90.99.20.0) und zu Fischleberölen (1504.10.10.00.0). Eine Alternative ist die Einreihung als Lebensmittelzubereitung (2106), die jedoch aufgrund der spezifischen Erfassung in Kapitel 15 ausscheidet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen falscher Angaben. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Omega-3-Fischölkapsel?

Ja, für Omega-3-Fischölkapseln gelten besondere Maßnahmen: eine Veterinärkontrolle (Code 410), da es sich um ein tierisches Erzeugnis handelt, sowie eine CITES-Prüfpflicht bei Fischarten aus geschützten Beständen. Bei Bio-Zertifizierung ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel?

Die Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapseln ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1504.20.90.00.0. Die ersten sechs Ziffern bilden den HS-Code, die achte Ziffer die Kombinierte Nomenklatur und die zehnte Ziffer den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Omega-3-Fischölkapsel?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Omega-3-Fischölkapseln ist die Nummer 1504.20.90.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

Lassen Sie Ihre Omega-3-Fischölkapseln in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unser KI-gestütztes Klassifizierungstool für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer