Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1504
- UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle150420
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel
Der HS-Code für Omega-3-Fischölkapsel lautet 1504.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1504.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1504.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1504.20.90.00.0.
Einreihung von Omega-3-Fischölkapsel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1504, da Fischöl als Fett tierischen Ursprungs in Kapitel 15 fällt. AV 3b (charaktergebender Bestandteil) ist nicht erforderlich, da die Kapselhülle nur Trägerfunktion hat. AV 6 führt zur Unterposition 1504 20 (Fischöle, ausgenommen Leberöle) und zur Codenummer 1504 20 90 000 (andere als feste Fraktionen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Omega-3-Fischölkapsel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | Fette und Öle von Fischen, ausgenommen Leberöle - andere als feste Fraktionen. Das ist die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer für Fischöle in Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel. | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | Genießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen, bestehend zu 99 % oder mehr aus Fischöl. Dies betrifft jedoch konzentrierte Rohstoffe in Stahlfässern (>180 kg) zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln – nicht die fertigen Endverbraucherkapseln. | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | Fischleberöle. Omega-3-Fischölkapseln werden i.d.R. aus Körperölen (nicht Leberölen) gewonnen, daher abzugrenzen. | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Omega-3-Fischölkapsel (1504) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Fett) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Omega-3-Fischölkapsel bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Omega-3-Fischölkapsel (1504) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Geni) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Omega-3-Fischölkapsel bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Omega-3-Fischölkapsel (1504) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Fisc) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Omega-3-Fischölkapsel bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Omega-3-Fischölkapsel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9158/09-1 | Omega-3-Fischölkapseln (EPA/DHA) in Weichgelatinekapseln, Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DE22901/09-1 | Omega-3-Fischölkapseln (EPA/DHA) in Weichgelatinekapseln, Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/496/04-1 | RxOmega-3 Factors Fish Oil Concentrate, 120 Softgels, Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/87/04-1 | LYSI OMEGA-3 Lysi Pure Fish Oil, 100 Kapseln, Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/647/04-1 | Factors Fish Oil Concentrate, 120 Softgels, Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/1371/04-1 | Fischölkapseln, Weichgelatine, Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/335/05-1 | Fischölkapseln von Kaltwasserfischen, 900 Kapseln | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/389/04-1 | Lachsöl 1000 mg Kapseln, Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Omega-3-Fischölkapseln
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Omega-3-Fischölkapseln mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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