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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure: 2915.90.70.98.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure (2915.90.70.98.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Trifluoressigsäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Trifluoressigsäure Produktbild

Trifluoressigsäure (TFA) ist eine fluorierte organische Carbonsäure mit der Summenformel CF₃COOH. Aufgrund ihrer starken Acidität und ihres geringen Siedepunkts wird sie in der organischen Synthese, als Lösungsmittel und als Reagenz in der Peptidchemie eingesetzt. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach der chemischen Struktur als gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Trifluoressigsäure beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2915 9070 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2915 9070 95 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 9070 98 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Trifluoressigsäure erfordert genaue Kenntnis der chemischen Zusammensetzung. Bei Abweichungen (z. B. Anhydrid, Ester, Salze) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure

Der HS-Code für Trifluoressigsäure lautet 2915.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.90.70.98. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.90.70.98.0.

Einreihung von Trifluoressigsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Trifluoressigsäure erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 2915 aufgrund der chemischen Definition als gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure. AV 6 legt die Unterposition 2915.90 (andere) fest, da keine spezifischere Unterposition für fluorierte Derivate existiert. Die 8. Stelle (70) und die TARIC-Codes (98) ergeben sich aus der weiteren Untergliederung für „andere“ Säuren.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure

Alternative Einreihung

2915.40.00.00.0 nicht ermittelt

Mono-, Di- oder Trichloressigsäure (nur Chlor-Derivate)

Alternative Einreihung

2915.90.70.43.0 nicht ermittelt

Trifluoressigsäureanhydrid

Alternative Einreihung

2915.90.70.85.0 nicht ermittelt

Ethyltrifluoracetat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Trifluoressigsäure (2915) ≠ Mono-, Di- oder Trichloressigsäure (nur Chlor-Derivate) (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trifluoressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trifluoressigsäure (2915) ≠ Trifluoressigsäureanhydrid (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trifluoressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trifluoressigsäure (2915) ≠ Ethyltrifluoracetat (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trifluoressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte die Ware nicht als freie Carbonsäure vorliegen, kommen Einreihungen in andere Positionen oder Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

2915.40.00.00.0 nicht ermittelt

Mono-, Di- oder Trichloressigsäure (nur Chlor-Derivate)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Trifluoressigsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/791/07-12918.99.90.90.0
Salz einer fluorierten Carbonsäure mit anderer Sauerstofffunktion
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importmaßnahmen

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiznicht ermittelt

nicht ermittelt

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Importmaßnahmen für Trifluoressigsäure

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Trifluoressigsäure

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Trifluoressigsäure mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Trifluoressigsäure

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Trifluoressigsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Trifluoressigsäure?

Trifluoressigsäure (CAS 76-05-1) wird unter der Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 2915.90, der Kombinierten Nomenklatur 2915.90.70 und dem TARIC-Code 2915.90.70.98 zusammen. Die Einreihung erfolgt als „andere“ gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure, da es sich um ein fluoriertes Derivat der Essigsäure handelt.

Welchen HS-Code hat Trifluoressigsäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Trifluoressigsäure lautet 2915.90. Er umfasst die Position 2915 (gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren) und die Unterposition 2915.90 (andere). Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 entsprechen dem internationalen HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Trifluoressigsäure?

Der Drittlandszollsatz für Trifluoressigsäure (Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0) ist derzeit nicht ermittelt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Zollverwaltung oder nutzen Sie den Zollrechner auf dieser Seite. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Trifluoressigsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung der Trifluoressigsäure erfolgt gegenüber chlorierten Derivaten (Position 2915.40) und gegenüber Derivaten wie Anhydrid oder Ester (eigene TARIC-Codes). Eine Alternative zur Einreihung als freie Säure unter 2915.90.70.98.0 wäre die Einreihung als Trifluoressigsäureanhydrid (2915.90.70.43.0) oder Ethyltrifluoracetat (2915.90.70.85.0), sofern es sich um das Anhydrid bzw. den Ester handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Bei Trifluoressigsäure droht insbesondere die Verwechslung mit chlorierten Essigsäuren (2915.40) oder mit dem Anhydrid (2915.90.70.43.0). Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Trifluoressigsäure?

Für Trifluoressigsäure (Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0) sind derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder Überwachungen in Kraft. Die Ware unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Beachten Sie jedoch mögliche REACH-Verpflichtungen für fluorierte Chemikalien.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure?

Die Zolltarifnummer für Trifluoressigsäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.90.70.98.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2915.90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2915.90.70), dem 10-stelligen TARIC-Code (2915.90.70.98) und der 11. Stelle (0) als nationale Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Trifluoressigsäure?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Trifluoressigsäure ist die aktuelle Nummer 2915.90.70.98.0 gültig. Prüfen Sie regelmäßig die Aktualität, insbesondere bei Neufassungen des Zolltarifs. Eine vZTA sichert die Einreihung für drei Jahre.

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