Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Trinkgläser in Abschnitte, Kapitel, Positionen und Unterpositionen. Die folgende Hierarchie zeigt den Pfad bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 33 - andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
- Unterposition: 7013 37 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 3751 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 3791 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Zolltarifnummer: 7013 3799 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer ist ein zentrales Element der Zollabwicklung. Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Nachforderungen, Bußgeldern oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren Klassifizierungs-Assistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trinkglas
Der HS-Code für Trinkglas lautet 7013.37 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.37.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.37.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.37.99.00.0.
Einreihung von Trinkglas nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Ausfuhr von Trinkgläsern gelten die gleichen EU-weiten Exportvorschriften wie für viele Gebrauchsgegenstände aus Glas. Eine Ausfuhrgenehmigung ist in der Regel nicht erforderlich, sofern das Glas nicht als Kulturgut eingestuft ist oder unter Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trinkglas
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungmechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) - geschliffen oder anders bearbeitet, wenn das Trinkglas nach der Herstellung geschliffen, geätzt, mattiert oder bedruckt wurde | 7013.37.91.00.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungTrinkgläser mit Stiel, mechanisch gefertigt - für Weingläser, Sektgläser, Cocktailgläser mit Stiel | 7013.28.90.00.0 | 11,0 % |
| Alternative Einreihungandere Trinkgläser aus Bleikristall, wenn das Glas einen Bleigehalt von mindestens 24% PbO aufweist | 7013.33.10.00.0 | 11,0 % |
| Alternative Einreihungaus vorgespanntem Glas (temperiert) | 7013.37.10.00.0 | 11,0 % |
| Alternative Einreihunghandgefertigt (manuelle Glasentnahme) - für mundgeblasene Trinkgläser | 7013.37.51.00.0 | 11,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Trinkglas (7013) ≠ mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) - geschliffen oder anders bearbeitet, wenn das Trinkglas nach der Herstellung geschliffen, geätzt, mattiert oder bedruckt wurde (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkglas bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trinkglas (7013) ≠ Trinkgläser mit Stiel, mechanisch gefertigt - für Weingläser, Sektgläser, Cocktailgläser mit Stiel (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkglas bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trinkglas (7013) ≠ andere Trinkgläser aus Bleikristall, wenn das Glas einen Bleigehalt von mindestens 24% PbO aufweist (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkglas bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollten die Merkmale des Trinkglases nicht den typischen Kriterien der Position 7013 entsprechen, kommen möglicherweise andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungmechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) - geschliffen oder anders bearbeitet, wenn das Trinkglas nach der Herstellung geschliffen, geätzt, mattiert oder bedruckt wurde | 7013.37.91.00.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungTrinkgläser mit Stiel, mechanisch gefertigt - für Weingläser, Sektgläser, Cocktailgläser mit Stiel | 7013.28.90.00.0 | 11,0 % |
| Alternative Einreihungandere Trinkgläser aus Bleikristall, wenn das Glas einen Bleigehalt von mindestens 24% PbO aufweist | 7013.33.10.00.0 | 11,0 % |
| Alternative Einreihungaus vorgespanntem Glas (temperiert) | 7013.37.10.00.0 | 11,0 % |
| Alternative Einreihunghandgefertigt (manuelle Glasentnahme) - für mundgeblasene Trinkgläser | 7013.37.51.00.0 | 11,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trinkglas ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trinkglas (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE17185/07-1 | Trinkglas ohne Stiel, aus gewöhnlichem Glas, mechanisch gefertigt, nicht geschliffen, bedruckt, mattiert oder anders bearbeitet, Höhe ca. 15 cm | 7013.37.99.00.0 |
| DE12384/11-1 | Trinkglas ohne Stiel, aus durchgefärbtem gewöhnlichem Glas, mechanisch gefertigt, Höhe 9 cm, 300 ml | 7013.37.99.00.0 |
| DE19884/12-1 | Trinkglas (Glasbecher CLEAR AQUA), konisch, mechanisch gefertigt, nicht geschliffen, Höhe 15 cm | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI16771/21-1 | Trinkglas 4er Set, becherförmig, ohne Stiel, mechanisch gefertigt, nicht geschliffen, 9 cm Durchmesser x 10 cm Höhe | 7013.37.99.00.0 |
| DE24726/12-1 | Trinkglas ohne Stiel, zylindrisch, mechanisch gefertigt, nicht geschliffen, Höhe 14,5 cm | 7013.37.99.00.0 |
| DE5070/14-1 | Trinkglas 2er Set, zylindrisch, mechanisch gefertigt, mit farbigem Boden, Höhe 12 cm | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI45932/19-1 | Trinkglas Old fashioned, ohne Stiel, mechanisch gefertigt, reliefartiger Schriftzug, Höhe 12 cm | 7013.37.99.00.0 |
| DE19885/12-1 | Trinkglas ECO GLASS SENSE, konisch, mechanisch gefertigt, Höhe 12,5 cm | 7013.37.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 11,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 11,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 11,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Trinkgläser
Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Trinkgläser aus einem Land Ihrer Wahl.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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