Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1003.90.00.90.0 ist in der folgenden hierarchischen Gliederung des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingeordnet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGETREIDE10
- PositionGerste1003
- Unterpositionandere100390
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gerste
Der HS-Code für Gerste lautet 1003.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1003.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1003.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1003.90.00.90.0.
Einreihung von Gerste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gerste in die Codenummer 1003.90.00.90.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gerste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGerste zur Aussaat | 1003.10.00.00.0 | 93 % |
| Alternative EinreihungGerste zum Herstellen von Malz (Buchenholzfässer-Bier) | 1003.90.00.20.0 | 93 % |
| Alternative EinreihungGerste zum Herstellen von Malz (andere) | 1003.90.00.30.0 | 93 % |
| Alternative EinreihungGeschälte Gerstenkörner (Grütze/Graupen) | 1104.29.04.00.0 | 93 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gerste (1003) ≠ Gerste zur Aussaat (1003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerste bleibt die Zolltarifnummer 1003.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gerste (1003) ≠ Gerste zum Herstellen von Malz (Buchenholzfässer-Bier) (1003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerste bleibt die Zolltarifnummer 1003.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gerste (1003) ≠ Gerste zum Herstellen von Malz (andere) (1003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerste bleibt die Zolltarifnummer 1003.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den positionsinternen Alternativen ist auch die Einreihung in andere Kapitel möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschälte Gerstenkörner (Grütze/Graupen) | 1104.29.04.00.0 | 93 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gerste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35784/18-1 | Entspelzte Gerstenkörner – eingereiht in Position 1104.29.04.00.0. | 1003.90.00.90.0 |
| DE10968/16-1 | Entspelzte Gerstenkörner – Position 1104. | 1003.90.00.90.0 |
| DEBTI55394/18-1 | Gemahlene Gerste – Position 1102.90.10.00.0. | 1003.90.00.90.0 |
| DE944/16-1 | Geschrotete Gerste – Position 1104.29.04.00.0. | 1003.90.00.90.0 |
| DE10971/16-1 | Weitere Bestätigung: bearbeitete Gerste fällt in Kapitel 11. | 1003.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten (Drittlandszoll)
Drittlandszollsatz
93 EUR/t (spezifischer Zoll)
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 93 % | Drittlandszoll |
| USA | 93 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 93 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 93 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 93 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 93 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Gerste
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Gerste. Der Drittlandszollsatz beträgt 93 EUR pro Tonne (spezifischer Zoll), die Einfuhrumsatzsteuer 7 % auf den Zollwert. Hinzu kommen ggf. Kosten für die obligatorische Biokontrolle und die Nutzung eines Kontingents.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Gerste importiert oder haben eine vergleichbare Einreihungssystematik.