Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Plattenspieler ist in der kombinierten Nomenklatur wie folgt hierarchisch aufgebaut:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionTonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte8519
- Unterpositionandere Geräte851981
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plattenspieler
Der HS-Code für Plattenspieler lautet 8519.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.89.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.89.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.89.00.00.0.
Einreihung von Plattenspieler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Plattenspielers folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) des Harmonisierten Systems. Gemäß AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Abschnitts- und Kapitelvorschriften. Die Position 8519 erfasst Tonwiedergabegeräte. Ein Plattenspieler ist ein solches Gerät. Die Unterposition 8519 89 erfasst „andere“ Geräte, die keine magnetischen, optischen oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwenden und nicht unter 8519 81 fallen. Schallplatten sind mechanische Aufzeichnungsträger, sodass die Unterposition 8519 89 zutrifft.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plattenspieler
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPlattenteller | 8519.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPlattenteller (mit digitalen Aufnahme-/Wiedergabefunktionen) | 8519.30.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Plattenspieler (8519) ≠ Plattenteller (8519) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plattenspieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.89.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Plattenspieler (8519) ≠ Plattenteller (mit digitalen Aufnahme-/Wiedergabefunktionen) (8519) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plattenspieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.89.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Plattenspieler (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE13518/17-1 | Schallplattenspieler im Nostalgiekoffer mit Lautsprechern | 8519.89.00.00.0 |
| DE1944/17-1 | Plattenspieler Modell sonoroVINYL, noch nicht zusammengesetzt | 8519.89.00.00.0 |
| DEBTI22528/17-1 | Schallplattenspieler mit Bluetooth-Modul und RGB-LED | 8519.89.00.00.0 |
| DEBTI37777/19-1 | USB-Plattenspieler mit Lautsprechern und A/D-Wandler | 8519.89.00.00.0 |
| DEBTI56991/24-1 | USB-Plattenspieler mit Bluetooth und A/D-Wandler | 8519.89.00.00.0 |
| DEBTI54804/24-1 | USB-Plattenspieler mit Bluetooth und A/D-Wandler | 8519.89.00.00.0 |
| DEBTI31943/22-1 | USB-Plattenspieler mit Bluetooth und A/D-Wandler | 8519.89.00.00.0 |
| DE3708/17-1 | USB-Plattenspieler mit Lautsprechern im Aktenkoffer-Format | 8519.89.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Plattenspieler
Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten für Ihren Plattenspieler. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert (Ware + Transport + Versicherung) an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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