Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 ist in der folgenden zolltariflichen Struktur eingeordnet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2008 - Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2008 91 - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008|19
- Unterposition: 2008 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2008 9941 - ohne Zusatz von Alkohol
Kombinierte Nomenklatur: 2008 9951 - mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
Kombinierte Nomenklatur: 2008 9967 - andere
Zolltarifnummer: 2008 9967 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer ist entscheidend für die Höhe der Abgaben und die Einhaltung von Einfuhrvorschriften. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die Ware zu beschreiben: Bananen-Chip jetzt einreihen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bananen-Chip
Der HS-Code für Bananen-Chip lautet 2008.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.99.67. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.99.67.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.99.67.99.0.
Einreihung von Bananen-Chip nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bananen-Chips erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Position 2008 (Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht) geht der allgemeinen Kapitel-8-Position (frische oder getrocknete Früchte) vor, da Bananen-Chips durch Frittieren und Zuckerzusatz zubereitet sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bananen-Chip
Alternative Einreihung
Gleiche Position/KN, aber für Umschließungen > 1 kg (Großgebinde)
Alternative Einreihung
Getrocknete Bananen, Kapitel 8
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bananen-Chip (2008) ≠ Gleiche Position/KN, aber für Umschließungen > 1 kg (Großgebinde) (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bananen-Chip bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bananen-Chip (2008) ≠ Getrocknete Bananen, Kapitel 8 (0803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bananen-Chip bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht der Hauptnummer entspricht, kommen abweichende Einreihungen in Betracht:
Alternative Einreihung
Gleiche Position/KN, aber für Umschließungen > 1 kg (Großgebinde)
Alternative Einreihung
Getrocknete Bananen, Kapitel 8
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bananen-Chip ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bananen-Chip (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung und Aufmachung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, spröde und ca. 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, säuerlich, leicht fettig... Mehr anzeigenBananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung und Aufmachung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, spröde und ca. 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, säuerlich, leicht fettig und deutlich nach Bananen schmeckend. Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 92 der Kombinierten Nomenklatur genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, kein Ingwer, keine tropischen Früchte, keine frittierten Apfelscheiben, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Bananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): knusprige Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelb-beigefarbene, spröde, leicht aufgeblähte, leicht fettig, süß und nach Bananen schmeckende... Mehr anzeigenBananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): knusprige Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelb-beigefarbene, spröde, leicht aufgeblähte, leicht fettig, süß und nach Bananen schmeckende Scheiben von Bananen. Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): enthalten. Aufmachung: Aluminiumbeutel im Originalkarton. Inhalt: 100 g. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 1110 bis 2008 9963 der Kombinierten Nomenklatur genannt, keine Apfelscheiben, andere. Weniger anzeigen
Bananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, gesüßt, 150 g. Zur Zusammensetzung und Herstellung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, harte und ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und deutlich... Mehr anzeigenBananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, gesüßt, 150 g. Zur Zusammensetzung und Herstellung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, harte und ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und deutlich nach Bananen schmeckend. Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 92 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, kein Ingwer, keine tropischen Früchte, keine frittierten Apfelscheiben, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Bananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Zutaten: Bananen 68 %, Kokosnussöl, Rohrzucker. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend.... Mehr anzeigenBananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Zutaten: Bananen 68 %, Kokosnussöl, Rohrzucker. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: in einer etikettierten Originalkunststofftüte. Aufschrift (auszugsweise): 200 g; Nährwertangaben pro 100 g: Kohlenhydrate: 61 g, davon Zucker: 18 g. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Bananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: in einer etikettierten 150 g-... Mehr anzeigenBananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: in einer etikettierten 150 g- Originalkunststofftüte. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Kochbananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips. Zur Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verpackung: 6,8 kg-Gebinde. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beige-gelbe, in ca. 2-4 mm dicke Scheiben geschnittene Bananen, leicht mehlig, kaum süß, nach Fett und nur schwach... Mehr anzeigenKochbananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips. Zur Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verpackung: 6,8 kg-Gebinde. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beige-gelbe, in ca. 2-4 mm dicke Scheiben geschnittene Bananen, leicht mehlig, kaum süß, nach Fett und nur schwach nach Bananen schmeckend. Alkohol (lt. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Untersuchungsergebnis): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 1110 bis 2008 9251 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, andere, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Kochbananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips. In Öl ausgebackene Chips aus Plantainbananen. Aufmachung: in Verkaufseinheiten mit einem Gewicht des Inhalts von 50, 200 oder 1.000 g. Zutaten (gem. vorgelegtem Warenetikett): Plantainbananen, Palmöl, Salz, Kurkuma,... Mehr anzeigenKochbananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips. In Öl ausgebackene Chips aus Plantainbananen. Aufmachung: in Verkaufseinheiten mit einem Gewicht des Inhalts von 50, 200 oder 1.000 g. Zutaten (gem. vorgelegtem Warenetikett): Plantainbananen, Palmöl, Salz, Kurkuma, Antioxidans. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelb-beige, in ca. 2 mm dicke Scheiben geschnittene, knusprige Bananen, kaum süß, leicht fettig, leicht salzig und nur schwach nach Bananen schmeckend. Alkohol (lt. Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Untersuchungsergebnis): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 des Harmonisierten Systems genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, kein Ingwer, keine tropischen Früchte, keine Apfelscheiben, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): gesalzene Bananenchips. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, spröde, ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, salzig, fettig, knusprig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: bedruckter Original-Metallfolienbeutel; Aufschrift (auszugsweise):... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): gesalzene Bananenchips. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, spröde, ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, salzig, fettig, knusprig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: bedruckter Original-Metallfolienbeutel; Aufschrift (auszugsweise): Nettoinhalt: 180 g; Nährwertangaben pro 100 g: Kohlenhydrate 49 g, davon Zucker 2 g. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Bananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung und Aufmachung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, spröde und ca. 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, säuerlich, leicht fettig... Mehr anzeigenBananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung und Aufmachung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, spröde und ca. 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, säuerlich, leicht fettig und deutlich nach Bananen schmeckend. Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 92 der Kombinierten Nomenklatur genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, kein Ingwer, keine tropischen Früchte, keine frittierten Apfelscheiben, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Bananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, gesüßt, 150 g. Zur Zusammensetzung und Herstellung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, harte und ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und deutlich... Mehr anzeigenBananenchips. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips, gesüßt, 150 g. Zur Zusammensetzung und Herstellung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene bis gelbe, harte und ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und deutlich nach Bananen schmeckend. Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 92 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, kein Ingwer, keine tropischen Früchte, keine frittierten Apfelscheiben, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Kochbananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips. In Öl ausgebackene Chips aus Plantainbananen. Aufmachung: in Verkaufseinheiten mit einem Gewicht des Inhalts von 50, 200 oder 1.000 g. Zutaten (gem. vorgelegtem Warenetikett): Plantainbananen, Palmöl, Salz, Kurkuma,... Mehr anzeigenKochbananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenchips. In Öl ausgebackene Chips aus Plantainbananen. Aufmachung: in Verkaufseinheiten mit einem Gewicht des Inhalts von 50, 200 oder 1.000 g. Zutaten (gem. vorgelegtem Warenetikett): Plantainbananen, Palmöl, Salz, Kurkuma, Antioxidans. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelb-beige, in ca. 2 mm dicke Scheiben geschnittene, knusprige Bananen, kaum süß, leicht fettig, leicht salzig und nur schwach nach Bananen schmeckend. Alkohol (lt. Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Untersuchungsergebnis): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 des Harmonisierten Systems genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, kein Ingwer, keine tropischen Früchte, keine Apfelscheiben, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): gesalzene Bananenchips. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, spröde, ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, salzig, fettig, knusprig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: bedruckter Original-Metallfolienbeutel; Aufschrift (auszugsweise):... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): gesalzene Bananenchips. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, spröde, ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, salzig, fettig, knusprig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: bedruckter Original-Metallfolienbeutel; Aufschrift (auszugsweise): Nettoinhalt: 180 g; Nährwertangaben pro 100 g: Kohlenhydrate 49 g, davon Zucker 2 g. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Bananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): knusprige Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelb-beigefarbene, spröde, leicht aufgeblähte, leicht fettig, süß und nach Bananen schmeckende... Mehr anzeigenBananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): knusprige Bananenchips, vakuumfrittiert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelb-beigefarbene, spröde, leicht aufgeblähte, leicht fettig, süß und nach Bananen schmeckende Scheiben von Bananen. Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): enthalten. Aufmachung: Aluminiumbeutel im Originalkarton. Inhalt: 100 g. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 1110 bis 2008 9963 der Kombinierten Nomenklatur genannt, keine Apfelscheiben, andere. Weniger anzeigen
Bananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Zutaten: Bananen 68 %, Kokosnussöl, Rohrzucker. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend.... Mehr anzeigenBananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Zutaten: Bananen 68 %, Kokosnussöl, Rohrzucker. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: in einer etikettierten Originalkunststofftüte. Aufschrift (auszugsweise): 200 g; Nährwertangaben pro 100 g: Kohlenhydrate: 61 g, davon Zucker: 18 g. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Bananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: in einer etikettierten 150 g-... Mehr anzeigenBananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bananenscheiben, frittiert, gesüßt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und bis zu 5 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig und nach Banane schmeckend. Aufmachung: in einer etikettierten 150 g- Originalkunststofftüte. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Bananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): In Kokosöl frittierte Bananen, mit Rohrzucker gesüßt und mit Aroma versetzt, in Aufmachung für den Einzelverkauf in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 100 g. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der zur vZTA... Mehr anzeigenBananen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): In Kokosöl frittierte Bananen, mit Rohrzucker gesüßt und mit Aroma versetzt, in Aufmachung für den Einzelverkauf in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 100 g. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der zur vZTA DE 1490/10-1 vorgelegten Warenprobe: beigefarbene bis gelbe, harte und ca. 3 mm dicke Scheiben von Bananen, süß, leicht fettig, und deutlich nach Bananen schmeckend. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 des HS genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
20,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Zollrechner für Bananen-Chip
Berechnen Sie die genauen Einfuhrabgaben inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für den Import von Bananen-Chips nach Deutschland.
Ausfuhr
Ausfuhrmagnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie Zolltarifnummern für verwandte Erzeugnisse:
Lebensmittelfarbe
3212.90.00.00.0 · 6.5 %
Sonnenblumenöl
1512.19.90.10.1 · 0 %
Steviol-Glycosid
2938.90.90.90.0 · 6,5 %
Cider
2206.00.31.00.0 · 19,2 %
Frische Kokosnuss
0801.19.00.00.0 · 0 %
Salat
0705.11.00.00.0 · nicht ermittelt
Eis
2105.00.91.00.0 · 8 %
Vollmilchpulver
0402.21.18.00.9 · 130,4 EUR/100kg/net
Jaggery-Pulver
1702.90.95.00.0 · 0,4 %
