Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Pergaminpapier.
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionPergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen4806
- UnterpositionPergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere480640
- ZolltarifnummerPergaminpapier
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pergaminpapier
Der HS-Code für Pergaminpapier lautet 4806.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4806.40.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4806.40.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4806.40.10.00.0.
Einreihung von Pergaminpapier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Pergaminpapier aus Deutschland wird die gleiche Zolltarifnummer verwendet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, es fallen keine Ausfuhrabgaben an. Die ATLAS-Ausfuhranmeldung erfordert die Angabe der 11-stelligen Nummer.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pergaminpapier
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere (Auffangposition für nicht als Pergaminpapier qualifizierte kalandrierte Papiere) | 4806.40.90.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihunggeprägte Papiere in Rollen >36 cm (vZTA DE5579/15-1) | 4808.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Papiere, zugeschnitten (vZTA DEBTI43417/23-1) | 4823.90.85.80.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungmit Kunststoff überzogene Papiere (vZTA DEBTI34446/24-1) | 4811.59.00.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pergaminpapier (4806) ≠ andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere (Auffangposition für nicht als Pergaminpapier qualifizierte kalandrierte Papiere) (4806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pergaminpapier bleibt die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pergaminpapier (4806) ≠ geprägte Papiere in Rollen >36 cm (vZTA DE5579/15-1) (4808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pergaminpapier bleibt die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pergaminpapier (4806) ≠ andere Papiere, zugeschnitten (vZTA DEBTI43417/23-1) (4823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pergaminpapier bleibt die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pergaminpapier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5577/15-1 | Durchscheinendes Pergaminpapier aus gebleichtem Sulfatzellstoff, ca. 35 g/m², Rollen >36 cm, für Fensterbriefumschläge oder Verpackungen | 4806.40.10.00.0 |
| DE5578/15-1 | Schwarz-braun gefärbtes Pergaminpapier, ca. 40 g/m², Rollen >36 cm, für Lebensmittelverpackungen oder Bastelpapier | 4806.40.10.00.0 |
| DE5580/15-1 | Durchscheinendes Pergaminpapier aus ungebleichtem Sulfatzellstoff, ca. 60 g/m², Rollen >36 cm, für Lebensmittelverpackungen | 4806.40.10.00.0 |
| DE5579/15-1 | Geprägtes Pergaminpapier, violett, ca. 40 g/m², Rollen >36 cm — Achtung: Abgrenzung zu Position 4806, Einreihung in 4808. | 4806.40.10.00.0 |
| DEBTI43417/23-1 | Transparentpapier (Pergamentpapier) in Bögen DIN A4, 90-100 g/m² — Achtung: Abgrenzung zu Position 4806, Einreihung in 4823. | 4806.40.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Pergaminpapier
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Pergaminpapier. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
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