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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pergaminpapier: 4806.40.10.00.0

Pergaminpapier (auch Glassine-Papier oder Pergamin genannt) ist ein durchscheinendes, hoch verdichtetes Papier aus Sulfatzellstoff. Die zollrechtliche Einreihung erfolgt in die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 als Pergaminpapier.

Pergaminpapier Produktbild

Charaktergebend für Pergaminpapier ist die Herstellung aus Zellstoff mit anschließender starker Kalandrierung (Glättung). Dies unterscheidet es von Pergamentpapier (chemisch behandelt) und Pergamentersatzpapier. Neben dem Hauptcode sind weitere Positionen der Kombinierten Nomenklatur zu prüfen – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pergaminpapier einreihung prüfen

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Pergaminpapier.

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4806 - Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen
  • Unterposition: 4806 40 - Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4806 4010 00 0 - Pergaminpapier

Hinweis zur Einreihung

Nicht jedes durchscheinende Papier ist automatisch Pergaminpapier. Entscheidend sind Herstellungsverfahren und Verwendungszweck. Bei Unklarheit empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistent für eine erste Einschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pergaminpapier

Der HS-Code für Pergaminpapier lautet 4806.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4806.40.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4806.40.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4806.40.10.00.0.

Einreihung von Pergaminpapier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Ausfuhr von Pergaminpapier aus Deutschland wird die gleiche Zolltarifnummer verwendet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, es fallen keine Ausfuhrabgaben an. Die ATLAS-Ausfuhranmeldung erfordert die Angabe der 11-stelligen Nummer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pergaminpapier

Alternative Einreihung

4806.40.90.00.0 0 %

andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere (Auffangposition für nicht als Pergaminpapier qualifizierte kalandrierte Papiere)

Alternative Einreihung

4808.90.00.00.0 0 %

geprägte Papiere in Rollen >36 cm (vZTA DE5579/15-1)

Alternative Einreihung

4823.90.85.80.0 0 %

andere Papiere, zugeschnitten (vZTA DEBTI43417/23-1)

Alternative Einreihung

4811.59.00.90.0 0 %

mit Kunststoff überzogene Papiere (vZTA DEBTI34446/24-1)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pergaminpapier (4806) ≠ andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere (Auffangposition für nicht als Pergaminpapier qualifizierte kalandrierte Papiere) (4806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pergaminpapier bleibt die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pergaminpapier (4806) ≠ geprägte Papiere in Rollen >36 cm (vZTA DE5579/15-1) (4808)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pergaminpapier bleibt die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pergaminpapier (4806) ≠ andere Papiere, zugeschnitten (vZTA DEBTI43417/23-1) (4823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pergaminpapier bleibt die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Pergaminpapier nicht die beschriebenen Eigenschaften erfüllt, kann eine Einreihung in folgende Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

4806.40.90.00.0 0 %

andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere (Auffangposition für nicht als Pergaminpapier qualifizierte kalandrierte Papiere)

Alternative Einreihung

4808.90.00.00.0 0 %

geprägte Papiere in Rollen >36 cm (vZTA DE5579/15-1)

Alternative Einreihung

4823.90.85.80.0 0 %

andere Papiere, zugeschnitten (vZTA DEBTI43417/23-1)

Alternative Einreihung

4811.59.00.90.0 0 %

mit Kunststoff überzogene Papiere (vZTA DEBTI34446/24-1)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pergaminpapier ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pergaminpapier (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5577/15-14806.40.10.00.0
Durchscheinendes Pergaminpapier aus gebleichtem Sulfatzellstoff, ca. 35 g/m², Rollen >36 cm, für Fensterbriefumschläge oder Verpackungen
DE5578/15-14806.40.10.00.0
Schwarz-braun gefärbtes Pergaminpapier, ca. 40 g/m², Rollen >36 cm, für Lebensmittelverpackungen oder Bastelpapier
DE5580/15-14806.40.10.00.0
Durchscheinendes Pergaminpapier aus ungebleichtem Sulfatzellstoff, ca. 60 g/m², Rollen >36 cm, für Lebensmittelverpackungen
DE5579/15-14806.40.10.00.0
Geprägtes Pergaminpapier, violett, ca. 40 g/m², Rollen >36 cm — Achtung: Abgrenzung zu Position 4806, Einreihung in 4808.
DEBTI43417/23-14806.40.10.00.0
Transparentpapier (Pergamentpapier) in Bögen DIN A4, 90-100 g/m² — Achtung: Abgrenzung zu Position 4806, Einreihung in 4823.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Pergaminpapier

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Pergaminpapier. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pergaminpapiere

Welche Zolltarifnummer hat Pergaminpapier?

Pergaminpapier (auch Glassine-Papier genannt) wird in die Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für durchscheinendes, kalandriertes Papier aus Sulfatzellstoff in Rollen oder Bogen mit einer Breite von mehr als 36 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, es fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Welchen HS-Code hat Pergaminpapier?

Der HS-Code (6-stellig) für Pergaminpapier lautet 480640. Er umfasst Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere. Innerhalb dieser Unterposition wird Pergaminpapier auf EU-Ebene durch die KN-Codes 48064010 und 48064090 weiter unterteilt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pergaminpapier?

Der Drittlandszollsatz für Pergaminpapier (Zolltarifnummer 4806.40.10.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten.

Wie unterscheidet sich Pergaminpapier zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Pergaminpapier erfolgt vor allem gegenüber Pergamentpapier (4806.10), Pergamentersatzpapier (4806.20) und Naturpauspapier (4806.30). Während Pergaminpapier mechanisch kalandriert wird, ist Pergamentpapier chemisch mit Säure behandelt. Eine Alternative zu beachten: Geprägtes Pergaminpapier fällt unter Position 4808, nicht unter 4806. Bei zugeschnittenen Bögen kommt die Position 4823 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pergaminpapier verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen, sofern die Abgaben zu niedrig angemeldet wurden. Zudem drohen Verspätungszuschläge und in schweren Fällen bußgeldrechtliche Konsequenzen. Auch eine Verzögerung der Zollabfertigung ist möglich. Verwenden Sie daher stets die korrekte 11-stellige Nummer.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pergaminpapier?

Für Pergaminpapier (4806.40.10.00.0) bestehen derzeit keine Einfuhrbeschränkungen wie Antidumpingzölle oder Kontingente. Es sind keine besonderen Überwachungsmaßnahmen nach der TRIPs-Verordnung oder anderen handelspolitischen Instrumenten bekannt. Die Einfuhr unterliegt den allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pergaminpapier?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Pergaminpapier lautet 4806.40.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (480640), der 2-stelligen Kombinierten Nomenklatur (10) und den 3-stelligen TARIC-Unterteilungen (00.0). Die Angabe aller 11 Stellen ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pergaminpapier?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC verändern. Die Position 4806.40 für Pergaminpapier ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuell gültige Fassung im TARIC der EU-Kommission zu prüfen, insbesondere zum Jahreswechsel.

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