Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Viskose-Stoff.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelSYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN55
- PositionGewebe aus künstlichen Spinnfasern5516
- Unterpositionmit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr551611
- Zolltarifnummergefärbt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Viskose-Stoff
Der HS-Code für Viskose-Stoff lautet 5516.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5516.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5516.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5516.12.00.00.0.
Einreihung von Viskose-Stoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Viskose-Stoffe unterliegen bestimmten Ursprungsregeln, die für Präferenzabkommen relevant sind. Im Allgemeinen gilt für die Position 5516 die Regel "Wechsel des Kapitels" (Änderung von Kapitel 54, anderswo), was bedeutet, dass die Viskose-Spinnfasern selbst in einem anderen Kapitel gewonnen werden müssen, um Ursprungseigenschaft zu erlangen. Für die Einfuhr aus Drittländern ist der Drittlandszollsatz von 8 % zu entrichten; aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann 0 % gelten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Viskose-Stoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungbuntgewebt – fachlich korrekt für mehrfarbige/melierte Viskosegewebe; vZTA-Nachweise: DEF/5229/07-1, DEF/2638/08-1, DEBTI35307/19-1 | 5516.13.00.00.0 | 8 % |
| Alternative Einreihungroh oder gebleicht – für ungefärbte/unbehandelte Viskosegewebe | 5516.11.00.00.0 | 8 % |
| Alternative Einreihungbedruckt – für bedruckte Viskosegewebe | 5516.14.00.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Viskose-Stoff (5516) ≠ buntgewebt – fachlich korrekt für mehrfarbige/melierte Viskosegewebe; vZTA-Nachweise: DEF/5229/07-1, DEF/2638/08-1, DEBTI35307/19-1 (5516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Viskose-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5516.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Viskose-Stoff (5516) ≠ roh oder gebleicht – für ungefärbte/unbehandelte Viskosegewebe (5516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Viskose-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5516.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Viskose-Stoff (5516) ≠ bedruckt – für bedruckte Viskosegewebe (5516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Viskose-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5516.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Viskose-Stoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/6080/08-1 | Gewebe (Gelege) als Meterware aus Viskose-Spinnfasern, gefärbt – eingereiht in 5516.12.00.00.0 | 5516.12.00.00.0 |
| DEBTI26645/23-1 | Oberstoff aus Rayon und Viskose, gefärbt, 146 cm Breite – eingereiht in 5516.12.00.00.0 | 5516.12.00.00.0 |
| DEBTI35087/20-1 | Gewebe aus 100 GHT Lyocell (künstliche Spinnfasern), gefärbt, Atlasbindung – eingereiht in 5516.12.00.00.0 | 5516.12.00.00.0 |
| DEF/5229/07-1 | Jacquardgewebe aus Viskose-Spinnfasern, buntgewebt, Meterware – eingereiht in 5516.13.00.00.0 | 5516.12.00.00.0 |
| DEBTI35307/19-1 | Gewebe aus Viskose-Spinnfasern mit Polyamid-Monofilen, buntgewebt – eingereiht in 5516.13.00.00.0 | 5516.12.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Wichtige Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Viskose-Stoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Viskose-Stoff aus verschiedenen Herkunftsländern. Der Zollsatz beträgt 8 % für Drittländer, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr-Besonderheiten
Wichtige Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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