Hierarchie der Zolltarifnummer
Das Schürzenkleid als Kleidungsstück aus Gewebe wird im Warenverzeichnis über folgende Hierarchie eingeordnet: Abschnitt XI (Spinnstoffe und Waren daraus), Kapitel 62 (Bekleidung nicht aus Gewirken/Stricken), Position 6204 (Kleider für Frauen/Mädchen), Unterposition 6204.42 (Baumwolle).
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN62
- PositionKostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen6204
- UnterpositionKleider620441
- Unterpositionaus Baumwolle620442
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schürzenkleid
Der HS-Code für Schürzenkleid lautet 6204.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6204.42.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6204.42.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6204.42.00.90.0.
Einreihung von Schürzenkleid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schürzenkleidern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut (Kleider in Position 6204). AV 2a gilt für nicht vollständige oder nicht fertige Waren, was bei Schürzenkleidern ohne Ärmel nicht einschlägig ist. AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil) ist maßgeblich: Das Kleid als Ganzes wird über das Material bestimmt – Baumwolle führt zu Unterposition 6204.42, synthetische Chemiefasern zu 6204.43. AV 6 überträgt die Regel auf die Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schürzenkleid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleider, aus synthetischen Chemiefasern | 6204.43.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungSchürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung, aus Baumwolle | 6211.42.10.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungSchürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung, aus Chemiefasern | 6211.43.10.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schürzenkleid (6204) ≠ Kleider, aus synthetischen Chemiefasern (6204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schürzenkleid bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schürzenkleid (6204) ≠ Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung, aus Baumwolle (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schürzenkleid bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schürzenkleid (6204) ≠ Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung, aus Chemiefasern (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schürzenkleid bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schürzenkleid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/4338/07-1 | Kleid mit Trägern, doppelt gearbeitetem Brustbereich – als Kleid der Position 6204 eingereiht | 6204.42.00.90.0 |
| DEF/1683/04-1 | Baumwollkleid mit Spaghettiträgern – bestätigt Einreihung in 6204.42 | 6204.42.00.90.0 |
| DE1090/14-1 | Bavaria-Kleid (dreiteilig mit Kleid, Bluse, Schürze) – Kleid allein in 6204.42 | 6204.42.00.90.0 |
| DEBTI3971/25-1 | Baumwollkleid mit Umlegekragen, Knopfverschluss – 6204.42 | 6204.42.00.90.0 |
| DE5383/16-1 | Kleid aus 95% Polyester + 5% Elasthan, ärmellos | 6204.42.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Schürzenkleider
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Schürzenkleid in wenigen Schritten. Geben Sie Warenwert, Zollwert und Ursprungsland an, um den Drittlandszollsatz (12 %) und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu ermitteln.
Export aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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