Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionPullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken6110
- Unterpositionaus Baumwolle611020
- Kombinierte Nomenklaturandere61102091
- Zolltarifnummerfür Frauen oder Mädchen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Pullover
Der HS-Code für Baumwoll-Pullover lautet 6110.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6110.20.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6110.20.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6110.20.99.00.0.
Einreihung von Baumwoll-Pullover nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Baumwoll-Pullover erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Position 6110 erfasst Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren aus Gewirken oder Gestricken. Die Unterposition 611020 erfasst Waren aus Baumwolle. Die weitere Unterteilung auf KN-Ebene (61102099) und nationaler Ebene (6110.20.99.00.0) erfolgt nach Geschlecht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Pullover
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPullover aus Baumwolle, andere, für Männer oder Knaben | 6110.20.91.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungUnterziehpullis aus Baumwolle | 6110.20.10.00.0 | 12 % |
| Alternative Einreihungaus Chemiefasern | 6110.30.00.00.0 | 12 % |
| Alternative Einreihungaus anderen Spinnstoffen | 6110.90.00.00.0 | 12 % |
| Alternative Einreihungaus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6110.10.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baumwoll-Pullover (6110) ≠ Pullover aus Baumwolle, andere, für Männer oder Knaben (6110) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Pullover bleibt die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Pullover (6110) ≠ Unterziehpullis aus Baumwolle (6110) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Pullover bleibt die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Pullover (6110) ≠ aus Chemiefasern (6110) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Pullover bleibt die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Pullover (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/381/04-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
| DE19530/10-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
| DEF/6458/08-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
| DE1885/10-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
| DEF/2193/04-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
| DEBTI40629/23-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
| DEBTI17997/24-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
| DEF/2195/08-1 | Pullover aus Gewirken/Gestricken aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen | 6110.20.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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