Hierarchie der Zolltarifnummer
Waagen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8423 umfasst alle Waagen (außer Präzisionswaagen mit Empfindlichkeit 50 mg oder feiner):
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8423 - Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art
- Unterposition: 8423 81 - andere Waagen
Kombinierte Nomenklatur: 8423 8121 - mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Zolltarifnummer: 8423 8129 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Waage kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Waage
Der HS-Code für Waagen ist 8423.81 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8423.81.21 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8423.81.29 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8423.81.29.00.0 .
Einreihung von Waage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Waagen können je nach Typ, Wägebereich und Messgenauigkeit unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine Haushaltswaage, Ladenwaage, Industriewaage oder Präzisionswaage handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Waage
Elektronische Waage bis 30 kg, keine Ladenwaage, keine Sortierwaage
Andere elektronische Waagen bis 30 kg (Tischwaagen, Briefwaagen, Kontrollwaagen)
Zur Verwendung im Haushalt, z.B. zum Wiegen von Lebensmitteln
Haushaltswaagen (Küchenwaagen, Backwaagen)
Zum Wiegen von Personen oder Säuglingen
Personenwaagen einschließlich Säuglingswaagen (außer Haushaltswaagen)
Speziell für die Verwendung als Ladenwaage im Einzelhandel
Ladenwaagen (Kontrollwaagen für Einzelhandel)
Industriewaagen, Plattformwaagen, Bodenwaagen über 30 kg
Elektronische Waagen für Höchstlast mehr als 30 kg bis 5.000 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Waage (8423) ≠ Präzisionswaage (9016)
Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner fallen unter Position 9016 in Kapitel 90. Die Grenze: Analytische Laborwaagen und Apothekerwaagen gehören typischerweise zu 9016.
Waage (8423) ≠ Waagehubwagen (8427)
Ein Gabelhubwagen mit eingebautem Wiegemechanismus wird unter Position 8427 eingereiht, da der Hubwagen die kennzeichnende Haupttätigkeit ausübt.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Waagen fallen unter Position 8423. Hochpräzise Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner werden unter Kapitel 90 eingereiht:
Hochpräzise Laborwaagen, analytische Waagen für Forschung und Pharmaindustrie → anderes Kapitel (90)!
Präzisionswaagen mit Empfindlichkeit 50 mg oder feiner
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Waage ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Wägebereich, Messgenauigkeit, Verwendungszweck und Bauart. Unser Tool analysiert Ihre spezifische Waage und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Waage (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Waagen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Ladenwaage aus einem spezifisch geformten Gehäuse mit Wiegeeinheit, Wiegeauflage, Display und Bedienelementen, mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, zur Verwendung als Ladenwaage, zum Wiegen bis zu einer Höchstlast von 6 bzw. 15 kg (je nach Ausführung)
AV 1, Pos. 8423.81
Standwaage aus einem rechteckigen Wiegeplattform mit Stativ aus Edelstahl, mit eingebauten Wiegezellen und einer über elektrisches Kabel verbundenen Bedieneinheit mit Display, Empfindlichkeit von 100 g und Höchstlast von 300 kg, zum Wiegen in Industrie- und Pharmabetrieben
AV 1, Pos. 8423.82
Küchenwaage aus einem Untergestell mit Wägemodul, rundem Wiegeteller, LC-Display, Bedienelementen sowie Batteriefach, mit Tara-Zuwiegefunktion, Abschaltautomatik und Überlastungsanzeige, zum Wiegen von Lebensmitteln bis zu 3 kg mit einer Genauigkeit von 1 g
AV 1, Pos. 8423.10
Säuglingswaage aus einem rechteckigen gewölbten Wiegeteller, Wägemodul, LCD-Display, Batteriefach und Bedienelementen, zum Wiegen von Säuglingen bis zu einem Gewicht von 20 kg mit einer Empfindlichkeit von 5 g, zur Dokumentation des Gewichts über eine via Bluetooth verbundene App
AV 1, Pos. 8423.10
Küchenwaage aus einer Gewichtsmesseinrichtung mit einer Glasoberfläche in einem gemeinsamen Gehäuse (20 x 14,5 x 1,65 cm) mit Display und Bedienelementen, zum Wiegen von Lebensmitteln mit einem Gewicht von bis zu 5 kg, mit einer Empfindlichkeit von 1 g
AV 1, Pos. 8423.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Waren bestimmt für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich)
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig
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