Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 90329026
- Unterpositionzum Messen oder Überwachen des Druckes902620
- Kombinierte Nomenklaturandere90262040
- ZolltarifnummerManometer mit Metallfedermesswerk (mit Kapsel-, Platten-, Rohr- oder Schneckenfeder)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Druckmessgerät
Der HS-Code für Druckmessgerät lautet 9026.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9026.20.40. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9026.20.40.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9026.20.40.00.0.
Einreihung von Druckmessgerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6, die klassifizieren nach Wortlaut der Positionen und Unterpositionen. AV 3a greift bei Kombinationswaren.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Druckmessgerät
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungelektronische Druckmessgeräte (digitale Manometer, elektronische Drucksensoren) | 9026.20.20.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Druckmessgeräte (sonstige, nicht elektronisch und nicht mit Metallfedermesswerk) | 9026.20.80.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Druckmessgerät (9026) ≠ elektronische Druckmessgeräte (digitale Manometer, elektronische Drucksensoren) (9026) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Druckmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9026.20.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Druckmessgerät (9026) ≠ andere Druckmessgeräte (sonstige, nicht elektronisch und nicht mit Metallfedermesswerk) (9026) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Druckmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9026.20.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Druckmessgerät (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/1493/07-1 | Mechanisches Gerät zum Messen des Druckes von Gasen in Form eines Manometers mit Metallfedermesswerk | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI16005/19-1 | Manometer mit Metallbalg-Messwerk mit Geradführung und Zweifachanzeige | 9026.20.40.00.0 |
| DE15177/10-1 | Druckmessgerät Typ 111.12, zylindrisches Kunststoffgehäuse mit Messglied aus Kupferlegierung | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI50949/21-1 | Kompaktmanometer, elektronisch, mit LC-Display | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI32517/18-1 | Kompaktmanometer, elektronisch, LC-Display | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI37137/23-1 | Differenzdruckmessgeräte (Ringwaagen) elektronisch | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI20431/24-1 | Druckluftpistole mit Manometer (Metallfedermesswerk) | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI11859/21-1 | Druckluftpistole mit Manometer (Metallfedermesswerk) | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI60350/24-1 | Manometer mit Rohrfedermesswerk, 0-1.0 MPa | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI46285/21-1 | Manometer mit Rohrfedermesswerk, 0-1.0 MPa | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI42734/18-1 | Manometer mit Rohrfedermesswerk, 0-1.0 MPa | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI42741/18-1 | Manometer mit Rohrfedermesswerk, 0-1.2 MPa | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI42732/18-1 | Manometer mit Rohrfedermesswerk, 0-0.2 MPa | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI42731/18-1 | Manometer mit Rohrfedermesswerk, 0-0.2 MPa | 9026.20.40.00.0 |
| DEBTI42738/18-1 | Unterdruckmanometer mit Rohrfedermesswerk, -100 bis 0 kPa | 9026.20.40.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + EUSt) für Ihr Druckmessgerät mit unserem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Zolltarifnummer und Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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