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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Weinsäure: 2918.12.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Weinsäure (2918.12.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Weinsäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Weinsäure Produktbild

Weinsäure wird als Carbonsäure mit Alkoholfunktion in Position 2918 eingereiht. Die genaue Einreihung hängt von Reinheit und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer für Weinsäure.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2918 1200 00 0 - Weinsäure

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen und Verzögerungen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weinsäure

Der HS-Code für Weinsäure lautet 2918.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.12.00.00.0.

Einreihung von Weinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Weinsäure erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Die Position 2918 erfasst Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen. Die Unterposition 291812 nennt Weinsäure ausdrücklich, sodass eine spezifischere Einreihung möglich ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weinsäure

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSalze und Ester der Weinsäure2918.13.00.00.0 6,5 %
Alternative Einreihungandere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion2918.19.98.20.0 6,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Weinsäure (2918) ≠ Salze und Ester der Weinsäure (2918)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weinsäure (2918) ≠ andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion (2918)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt für Weinsäure nicht in Betracht, da sie als organisches chemisches Erzeugnis eindeutig Kapitel 29 zuzuordnen ist.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSalze und Ester der Weinsäure2918.13.00.00.0 6,5 %
Alternative Einreihungandere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion2918.19.98.20.0 6,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weinsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Weinsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI31678/23-2L-(+)-Weinsäure, CAS 87-69-4, Reinheit 97%, mit 3% SiO2 als Antibackmittel2918.12.00.00.0
DEBTI31634/23-1L-(+)-Weinsäure, CAS 87-69-4, Reinheit ≥99,5%, weiße Kristalle2918.12.00.00.0
DEBTI31678/23-1L-(+)-Weinsäure, CAS 87-69-4, Reinheit ≥99,7%, weiße Kristalle2918.12.00.00.0
DEBTI32698/22-1L-(+)-Weinsäure, CAS 87-69-4, Reinheit ≥98,5%, weiße Pellets2918.12.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Weinsäure

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Weinsäure mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Weinsäure

Welche Zolltarifnummer hat Weinsäure?

Weinsäure wird unter der Zolltarifnummer 2918.12.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 291812, der Kombinierten Nomenklatur 29181200 und dem TARIC-Code 2918120000 zusammen. Sie gilt für reine Weinsäure (CAS 87-69-4) in kristalliner oder pulverförmiger Form.

Welchen HS-Code hat Weinsäure?

Der HS-Code für Weinsäure lautet 291812. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von Weinsäure verwendet. Die Position 2918 erfasst Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen, die Unterposition 291812 spezifisch Weinsäure.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Weinsäure?

Der Drittlandszollsatz für Weinsäure (Zolltarifnummer 2918.12.00.00.0) beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Weinsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Weinsäure erfolgt zu Salzen und Estern der Weinsäure (2918.13.00.00.0) sowie zu anderen Carbonsäuren mit Alkoholfunktion (2918.19). Weinsäure ist als solche namentlich in Unterposition 291812 genannt, sodass eine Einreihung in die Auffangposition 291819 nicht in Betracht kommt. Eine Alternative ist die Einreihung von Kaliumbitartrat (Weinstein) unter 291813.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Weinsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Weinsäure droht insbesondere eine Falschdeklaration als Salz oder Ester (291813), was einen abweichenden Zollsatz und mögliche Präferenznachteile zur Folge hätte.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Weinsäure?

Für Weinsäure bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt der reguläre Drittlandszollsatz von 6,5 %. Bei der Ausfuhr ist jedoch die Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Maßnahme 751) zu beachten, falls die Ware als Abfall deklariert wird. Eine Aussetzung (0 % Zoll) ist für Waren möglich, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Weinsäure?

Die Zolltarifnummer für Weinsäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.12.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (291812), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (29181200) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2918120000) zusammen. Die vollständige 11-stellige Nummer wird für die Zollanmeldung in der EU benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Weinsäure?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Weinsäure ist die Position 291812 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze durch Handelsabkommen oder temporäre Aussetzungen ändern können.

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