Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer für Weinsäure.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
Zolltarifnummer: 2918 1200 00 0 - Weinsäure
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen und Verzögerungen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weinsäure
Der HS-Code für Weinsäure lautet 2918.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.12.00.00.0.
Einreihung von Weinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Weinsäure erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Die Position 2918 erfasst Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen. Die Unterposition 291812 nennt Weinsäure ausdrücklich, sodass eine spezifischere Einreihung möglich ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weinsäure
Alternative Einreihung
Salze und Ester der Weinsäure
Alternative Einreihung
andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Weinsäure (2918) ≠ Salze und Ester der Weinsäure (2918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weinsäure (2918) ≠ andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion (2918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt für Weinsäure nicht in Betracht, da sie als organisches chemisches Erzeugnis eindeutig Kapitel 29 zuzuordnen ist.
Alternative Einreihung
Salze und Ester der Weinsäure
Alternative Einreihung
andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weinsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weinsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Weinsäure
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Weinsäure mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
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Trockenmittel
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
Zitronen-Öl
3301.13.10.00.0 · 7,0 %
Dichtstoff
3214.10.10.00.0 · 5 %
Zirkoniumsilikat
2839.90.00.90.0 · 5 %
Agarose
3913.90.00.99.0 · 6,5 %
Calciumcitrat
2918.15.00.90.0 · 6,5 %
Redispergierbares Polymer-Pulver
3905.29.00.90.0 · 6,5 %
Kaliumsorbat
2916.19.95.30.0 · 6,5 %
Propylenoxid
2910.20.00.00.0 · 5,5 %
