Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Kaliumsorbat:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionUngesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2916
- Unterpositionungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291611
- Unterpositionandere291619
- Kombinierte Nomenklaturandere29161995
- ZolltarifnummerKalium-(E,E)-hexa-2,4-dienoat (CAS RN 24634-61-5)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaliumsorbat
Der HS-Code für Kaliumsorbat lautet 2916.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2916.19.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2916.19.95.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2916.19.95.30.0.
Einreihung von Kaliumsorbat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Zolltarifnummer 2916.19.95.30.0 ist für Kaliumsorbat (CAS 24634-61-5) als Kaliumsalz der Sorbinsäure anzuwenden. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaliumsorbat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Auffangposition) | 2916.19.95.90.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere (Auffangposition) | 2916.19.95.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kaliumsorbat (2916) ≠ andere (Auffangposition) (2916) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaliumsorbat bleibt die Zolltarifnummer 2916.19.95.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kaliumsorbat (2916) ≠ andere (Auffangposition) (2916) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kaliumsorbat bleibt die Zolltarifnummer 2916.19.95.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaliumsorbat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23924/12-1 | Salz einer ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure; Kaliumsorbat, Reinheit mind. 99 %, CAS 24634-61-5, weißes/gelbliches Pulver, Lebensmittelzusatzstoff E 202 | 2916.19.95.30.0 |
| DEBTI4878/24-2 | Salz einer ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure; Kaliumsorbat, Reinheit mind. 98 %, CAS 24634-61-5, weißes/cremefarbenes Granulat | 2916.19.95.30.0 |
| DE21359/12-1 | Salz einer ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure; Kaliumsorbat, Reinheit mind. 99 %, CAS 24634-61-5, weißes Pulver | 2916.19.95.30.0 |
| DEBTI36884/18-1 | Salz einer ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure; Kaliumsorbat, Reinheit mind. 99 %, CAS 24634-61-5, weißes Pulver | 2916.19.95.30.0 |
| DEBTI40033/24-1 | Salz einer ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure; Kaliumsorbat, Reinheit mind. 99 %, CAS 24634-61-5, weißes Pulver | 2916.19.95.30.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte werden ebenfalls im Kapitel 29 (Organische chemische Erzeugnisse) eingereiht: