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Lebensmittel & GetränkeKapitel 16Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Wurst: 1601.00.91.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Wurst (1601.00.91.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Wurst unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Wurst Produktbild

Für die korrekte Einreihung von Wurstwaren ist die Unterscheidung zwischen Rohwurst (nicht gekocht) und anderen Wurstsorten (gekocht/brühiert) entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Wurst beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Wurst leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 16 - ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  • Position: 1601 - Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1601 0091 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1601 0091 00 0 - Rohwürste, nicht gekocht

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Wurst hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Ware zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wurst

Der HS-Code für Wurst lautet 1601.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1601.00.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1601.00.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1601.00.91.00.0.

Einreihung von Wurst nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Position 1601 erfasst Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut sowie Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wurst

Alternative Einreihung

1601.00.99.19.0 149,4 %

andere - andere - von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine - andere (gekochte/brühierten Wurstwaren)

Alternative Einreihung

1601.00.99.11.0 149,4 %

andere - andere - von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine - Rohwürste

Alternative Einreihung

1601.00.10.00.0 149,4 %

aus Lebern (Leberwurst)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Wurst (1601) ≠ andere - andere - von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine - andere (gekochte/brühierten Wurstwaren) (1601)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wurst bleibt die Zolltarifnummer 1601.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Wurst (1601) ≠ andere - andere - von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine - Rohwürste (1601)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wurst bleibt die Zolltarifnummer 1601.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Wurst (1601) ≠ aus Lebern (Leberwurst) (1601)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wurst bleibt die Zolltarifnummer 1601.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 1601 können auch andere Kapitel für Fleischerzeugnisse relevant sein:

Alternative Einreihung

1601.00.99.19.0 149,4 %

andere - andere - von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine - andere (gekochte/brühierten Wurstwaren)

Alternative Einreihung

1601.00.99.11.0 149,4 %

andere - andere - von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine - Rohwürste

Alternative Einreihung

1601.00.10.00.0 149,4 %

aus Lebern (Leberwurst)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wurst ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Wurst (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI54001/19-11601.00.91.00.0
Pfeffersalami (Rohwurst), geräuchert, gereift, getrocknet
DEBTI53192/19-11601.00.91.00.0
Peperoni-Salami (Rohwurst)
DEBTI18708/21-11601.00.91.00.0
Salami (Rohwurst)
DEBTI34356/22-11601.00.91.00.0
Cotto Sticks Pikant, geräuchert nach Art einer Kochsalami
DEBTI34358/22-11601.00.91.00.0
Cotto Sticks Jalapenos Käse, geräuchert nach Art einer Kochsalami
DEHH/723/05-11601.00.91.00.0
Salamini Sticks, luftgetrocknete Minisalamis (Rohwurst)
DEBTI11837/19-11601.00.99.19.0
Gekochte Wurst aus Rindfleisch, tiefgekühlt
DEBTI6183/21-11601.00.99.19.0
Chorizo Jam (Wurstaufstrich)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

149,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China149,4 %

Drittlandszoll

USA149,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz149,4 %

EFTA Freihandel

Türkei149,4 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien149,4 %

Drittlandszoll

Vietnam18,7 %

EVFTA

Thailand149,4 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Wurst

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Wurstwaren mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzsätze zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Würste

Welche Zolltarifnummer hat Wurst?

Die Zolltarifnummer für Wurst lautet 1601.00.91.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Rohwürste, die nicht gekocht sind, wie Salami, Teewurst oder Mettwurst. Für gekochte Wurstwaren wie Brühwurst oder Kochwurst ist die Zolltarifnummer 1601.00.99.19.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Wurst?

Der HS-Code für Wurst ist 160100. Er umfasst Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut sowie Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1601.00.91.00.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Wurst?

Der Drittlandszollsatz für Wurst der Zolltarifnummer 1601.00.91.00.0 beträgt 149,4 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit der EU, wie China, USA oder Indien. Bei Präferenzabkommen kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Wurst zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Wurst erfolgt nach dem Garzustand: Rohwürste (nicht gekocht) fallen unter 1601.00.91.00.0, gekochte Wurstwaren unter 1601.00.99.19.0. Eine Alternative für Leberwurst ist 1601.00.10.00.0. Die korrekte Einreihung hängt von der Herstellungsart ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Wurst verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Wurst drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Wurst?

Ja, für Wurst gelten besondere Einfuhrmaßnahmen: Veterinärkontrollen (Code 410) für alle tierischen Erzeugnisse, Einfuhrkontrollen für Bio-Produkte (Code 750) und ggf. CITES-Kontrollen (Code 710). Zudem besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Wurst?

Die Zolltarifnummer für Wurst ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1601.00.91.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 160100, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 16010091 und dem 10-stelligen TARIC-Code 1601009100 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Wurst?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Wurst der Position 1601 sind jedoch seit Jahren stabile Unterpositionen in Kraft. Aktuelle Änderungen finden Sie im TARIC der EU-Kommission.

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