Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
Zolltarifnummer: 0910 3000 00 0 - Kurkuma
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit des Produkts abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kurkuma-Pulver
Der HS-Code für Kurkuma-Pulver lautet 0910.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.30.00.00.0.
Einreihung von Kurkuma-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kurkuma-Pulver in die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 0910 nennt Kurkuma ausdrücklich, daher ist diese spezifische Position der Auffangposition vorzuziehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kurkuma-Pulver
Alternative Einreihung
Safran, gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
andere Gewürze, andere, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Ingwer
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kurkuma-Pulver (0910) ≠ Safran, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kurkuma-Pulver (0910) ≠ andere Gewürze, andere, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kurkuma-Pulver (0910) ≠ Ingwer (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist bei reinem Kurkuma-Pulver nicht sachgerecht. Die Position 0910 ist spezifisch für Gewürze. Ein möglicher anderer Code außerhalb der 8-stelligen Unterposition 09103000 ist die Auffangposition für andere Gewürze.
Alternative Einreihung
Safran, gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
andere Gewürze, andere, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Ingwer
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kurkuma-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kurkuma-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
7 % (Einfuhrumsatzsteuer für Lebensmittel)
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Kurkuma-Pulver
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die Einfuhrabgaben und Importkosten für Kurkuma-Pulver. Geben Sie einfach Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Rechner ermittelt automatisch den anfallenden Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer auf Basis der Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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