Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze0910
- ZolltarifnummerKurkuma
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kurkuma-Pulver
Der HS-Code für Kurkuma-Pulver lautet 0910.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.30.00.00.0.
Einreihung von Kurkuma-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kurkuma-Pulver in die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 0910 nennt Kurkuma ausdrücklich, daher ist diese spezifische Position der Auffangposition vorzuziehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kurkuma-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSafran, gemahlen oder sonst zerkleinert | 0910.20.90.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Gewürze, andere, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert | 0910.99.99.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungIngwer | 0910.11.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kurkuma-Pulver (0910) ≠ Safran, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kurkuma-Pulver (0910) ≠ andere Gewürze, andere, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kurkuma-Pulver (0910) ≠ Ingwer (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kurkuma-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI7029/24-1 | getrocknete, gemahlene Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), ohne weitere Zusätze | 0910.30.00.00.0 |
| DEBTI18089/21-1 | getrocknete, gemahlene Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), ohne weitere Zusätze | 0910.30.00.00.0 |
| DEBTI12632/21-1 | Ankerkraut BIO Kurkuma, getrocknete, gemahlene Kurkuma | 0910.30.00.00.0 |
| DE18/17-1 | gereinigte, geschälte, getrocknete und zu Pulver gemahlene Rhizome von Kurkuma | 0910.30.00.00.0 |
| DEBTI51388/19-1 | LeChef Stick Kurkuma, getrocknetes, gemahlenes Kurkuma | 0910.30.00.00.0 |
| DEBTI29332/23-1 | Organic dried Tumeric sliced, getrocknete Kurkuma geschnitten/als Finger/als Pulver | 0910.30.00.00.0 |
| DE13211/17-1 | getrocknetes und gemahlenes Curcuma in Glas | 0910.30.00.00.0 |
| DE13210/17-1 | getrocknetes und gemahlenes Curcuma in Blockbodenbeutel | 0910.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
7 % (Einfuhrumsatzsteuer für Lebensmittel)
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Kurkuma-Pulver
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die Einfuhrabgaben und Importkosten für Kurkuma-Pulver. Geben Sie einfach Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Rechner ermittelt automatisch den anfallenden Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer auf Basis der Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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