01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0305.79?
Die 11-stelligen Zolltarifnummern unter dieser Unterposition unterscheiden sich zuerst nach der Zubereitung: getrocknet, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert (zum Beispiel 0305.79.00.10.0 für gesalzene Fische der Art Gadus morhua), gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert und in Salzlake, außer zur Verarbeitung (zum Beispiel 0305.79.00.60.0 für Fische der Art Gadus morhua), oder alle übrigen Zubereitungen (zum Beispiel 0305.79.00.91.0 für Forellen). Innerhalb dieser Gruppen trennen die Fischarten die Nummern, etwa Gadus morhua, Sardellen (Engraulis spp.) oder Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii). Nicht gesalzener Stockfisch der Art Gadus morhua fällt unter die Zolltarifnummer 0305.79.00.15.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 36 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0305.79
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0305.79
Anmerkungen (5)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0305.79
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 0305.79 für gesalzene, getrocknete Fische der Art Gadus morhua?
Für gesalzene Fische der Art Gadus morhua, die getrocknet, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert sind, gilt die Zolltarifnummer 0305.79.00.10.0. Nicht gesalzener Stockfisch derselben Art fällt unter die Zolltarifnummer 0305.79.00.15.0.
Gilt unter HS-Code 0305.79 bei der Einfuhr eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt unter HS-Code 0305.79 eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut