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HS-Code 0408.11 – Getrocknetes Eigelb

HS-Code · 6-stellig

Getrocknetes Eigelb gehört in die Unterposition 0408.11 unter Position 0408 für Vogeleier ohne Schale sowie Eigelb. Eigelb, das nicht getrocknet ist, fällt in die Nachbarnummer 0408.19 mit „anderes“. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob das getrocknete Eigelb ungenießbar oder ungenießbar gemacht ist.

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Gehört Ihr getrocknetes Eigelb zu HS-Code 0408.11?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0408.11?

Zolltarifnummer 0408.11.20.00.0 gilt für getrocknetes Eigelb, das ungenießbar oder ungenießbar gemacht ist. Zolltarifnummer 0408.11.80.00.0 erfasst getrocknetes Eigelb, das nicht ungenießbar oder ungenießbar gemacht ist.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionVogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Eigelb
UnterpositiongetrocknetDiese Seite
Zolltarifnummerungenießbar oder ungenießbar gemacht
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummeranderes
142,30 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0408.11

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0408.11

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der Unterpositionen 0408.11 und 0408.19 gilt Folgendes: Der Begriff „anders haltbar gemacht“ gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 0408.11 und 0408.19; ii) Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 1
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0408.11

Welche Zolltarifnummer gilt für getrocknetes Eigelb unter HS-Code 0408.11?

Getrocknetes Eigelb, das ungenießbar oder ungenießbar gemacht ist, gehört in 0408.11.20.00.0, getrocknetes Eigelb, das nicht ungenießbar oder ungenießbar gemacht ist, in 0408.11.80.00.0.

Welche amtlichen Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter HS-Code 0408.11?

Bei der Einfuhr unter HS-Code 0408.11 gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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