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Position 0803 – Bananen, frisch oder getrocknet

Position im Zolltarif

08Kapitel03Position

Zu dieser Position gehören Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet. Andere Schalenfrüchte gehören in Position 0802, Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte in Position 0804.

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Gehört Ihre getrocknete Banane zu HS-Code 0803?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0803?

Die Position ist in Mehlbananen (0803.10) und andere Bananen (0803.90) unterteilt. Mehlbananen werden in frisch (0803.10.10.00.0) und getrocknet (0803.10.90.00.0) eingeteilt. Frische andere Bananen unterscheiden sich nach Plátano de Canarias (0803.90.11.00.0) und andere (0803.90.19.00.0), getrocknete andere Bananen gehören in 0803.90.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionBananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknetDiese Seite
UnterpositionMehlbananen
16 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerfrisch
Zolltarifnummergetrocknet
Unterpositionandere16 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 2 vZTA
frisch
ZolltarifnummerPlátano de Canarias
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummergetrocknet

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0803

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0803. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0803

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mexiko2 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland5 von 5
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder5 von 5
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · Länder des westlichen Balkans (AL, BA, ME, MK, XK, XS)2 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0803

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0803

Die fünf Warennummern der Position 0803 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20120803.10.10.00.0eingeführt · frisch
  2. 01.01.20120803.10.90.00.0eingeführt · getrocknet
  3. 01.01.20240803.90.11.00.0eingeführt · Plátano de Canarias
  4. 01.01.20240803.90.19.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.20120803.90.90.00.0eingeführt · getrocknet

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0803

Was gehört nicht zur Position 0803?

Ungenießbare Früchte gehören nicht zur Position 0803. Bananen, die genießbar sind, fallen frisch oder getrocknet unter die Position.

Welche Zolltarifnummer gilt für getrocknete Bananen in Position 0803?

Getrocknete Bananen gehören in die Zolltarifnummer 0803.90.90.00.0. Getrocknete Mehlbananen gehören in die Zolltarifnummer 0803.10.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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