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Position 1213 – Stroh und Spreu von Getreide

Position im Zolltarif

12Kapitel13Position

Zu dieser Position gehören Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets. Heu, Luzerne, Klee, Lupinen und ähnliches Futter gehören in Position 1214, Johannisbrot, Algen und Zuckerrüben in Position 1212.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1213?

Die Position unterscheidet zuerst Stroh, das zur Verbrennung bestimmt ist, und gehört dann in die Zolltarifnummer 1213.00.00.11.0. Anderes Stroh, etwa Weizenstroh, gehört in die Zolltarifnummer 1213.00.00.19.0. Alle übrigen Waren dieser Position gehören in die Zolltarifnummer 1213.00.00.90.0. Als Pellets gelten nach Abschnitt II, Anmerkung 1 Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionStroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von PelletsDiese Seite

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1213

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1213. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1213

Rechts: ob die eine Warennummer der Position betroffen ist. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder1 von 1
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus1 von 1
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland1 von 1
verbotenEinfuhrverbot · alle Länder1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Australien1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Kanada1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Schweiz1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Chile1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Vereinigtes Königreich1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Island1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Neuseeland1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Ukraine1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · USA1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Serbien1 von 1
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder1 von 1
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1213

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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