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Position 1212 – Algen, Tange, Zuckerrüben und Johannisbrot

Position im Zolltarif

12Kapitel12Position

Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen, sowie Steine und Kerne von Früchten und andere pflanzliche Waren, einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln, der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art. Pflanzen, die hauptsächlich für Riechmittel oder Medizin verwendet werden, gehören in Position 1211, Stroh und Spreu von Getreide in Position 1213. Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, gehören in Position 2102, Kulturen von Mikroorganismen in Position 3002 und Düngemittel in Position 3101 bzw. 3105, sie gelten nicht als Algen und Tange im Sinne der Position 1212.

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Gehört Ihre genießbare Alge zu HS-Code 1212.21?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1212?

Die Position unterteilt sich in Algen und Tange, Zuckerrüben, Johannisbrot (Carob, 1212.92.00.00.0), Zuckerrohr (1212.93.00.00.0), Zichorienwurzeln (1212.94.00.00.0) und 1212.99 andere. Algen und Tange trennt die Genießbarkeit: genießbare gehören in 1212.21 (Zolltarifnummer 1212.21.00.00.0), andere in 1212.29. Zuckerrüben werden in 1212.91 nach getrockneten, auch gemahlenen (1212.91.20.00.0), und anderen (1212.91.80.00.0) unterteilt. Unter 1212.99 folgen Johannisbrotkerne, ungeschält und weder gemahlen noch sonst zerkleinert (1212.99.41.00.0), andere Johannisbrotkerne (1212.99.49.00.0) sowie 1212.99.95 andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen …Diese Seite
Algen und Tange
Zolltarifnummergenießbar
0 % · 11 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 2 vZTA
andere
UnterpositionZuckerrüben
verschieden · 0 vZTA
Zolltarifnummergetrocknet, auch gemahlen
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerJohannisbrot (Carob)
5,1 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerZuckerrohr
4,60 EUR je 100 kg · 0 vZTA
ZolltarifnummerZichorienwurzeln
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 5,8 % · 33 vZTA
Johannisbrotkerne
Zolltarifnummerungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1212

17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1212. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1212

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder10 von 10
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus10 von 10
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland10 von 10
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder10 von 10
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder3 von 10
KontrolleEinfuhrkontrolle invasiver gebietsfremder Arten (IAS) · alle Länder1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland1 von 10
KontrolleEinfuhrkontrolle · Türkei1 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1212

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 5
5. Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht: a) Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102; b) Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002; c) Düngemittel der Position 3101 oder 3105.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Urteil C-635/13 ist entschieden, dass das vorlegende Gericht prüfen muss, ob Kürbiskerne in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten dienen.
C-653/1316.07.2015Im Urteil C-653/13 wurde festgestellt, dass Italien gegen Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen hat, weil es ein früheres Urteil nicht vollständig umgesetzt hat.
C-229/0619.04.2007Im Urteil C-229/06 wurde entschieden, dass Kürbiskerne ohne Schale, die ihre Keimfähigkeit verloren haben und für die Backwarenindustrie bestimmt sind, damals unter die Warennummer 1212.99.80 fallen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1212

Neun der zehn Warennummern der Position 1212 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20121212.21.00.00.0eingeführt · genießbar
  2. 01.01.19961212.91.20.00.0eingeführt · getrocknet, auch gemahlen
  3. 01.01.19961212.91.80.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.20121212.92.00.00.0eingeführt · Johannisbrot (Carob)
  5. 01.01.20121212.93.00.00.0eingeführt · Zuckerrohr
  6. 01.01.20121212.94.00.00.0eingeführt · Zichorienwurzeln
  7. 01.01.20071212.99.41.00.0eingeführt · ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  8. 01.01.20071212.99.49.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.20121212.99.95eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.04.2012

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1212

Welche Zolltarifnummer gilt für genießbare Algen in Position 1212?

Genießbare Algen und Tange gehören in die Zolltarifnummer 1212.21.00.00.0. Andere Algen und Tange fallen in die Unterposition 1212.29.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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