01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1301?
Die Position 1301 wird in zwei Unterpositionen gegliedert. Unterposition 1301.20 erfasst Gummi arabicum mit der Zolltarifnummer 1301.20.00.00.0. Unterposition 1301.90 mit der Angabe andere erfasst alle übrigen Waren der Position und schließt damit Gummi arabicum aus, Zolltarifnummer 1301.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1301
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1301. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1301
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1301
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1301
Die zwei Warennummern der Position 1301 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721301.20.00.00.0eingeführt · Gummi arabicum
- 01.01.19721301.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2005
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen





