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Position 1301 – Schellack, Gummen und Harze

Position im Zolltarif

13Kapitel01Position

Schellack sowie natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine, zum Beispiel Balsame, gehören in diese Position. Pektinstoffe, Pektinate und Pektate sowie Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen gehören in Position 1302.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1301?

Die Position 1301 wird in zwei Unterpositionen gegliedert. Unterposition 1301.20 erfasst Gummi arabicum mit der Zolltarifnummer 1301.20.00.00.0. Unterposition 1301.90 mit der Angabe andere erfasst alle übrigen Waren der Position und schließt damit Gummi arabicum aus, Zolltarifnummer 1301.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelSchellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
PositionSchellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)Diese Seite
ZolltarifnummerGummi arabicum
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 2 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1301

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1301. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1301

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder2 von 2
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus2 von 2
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland2 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder2 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union2 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer2 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland2 von 2
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder2 von 2
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder1 von 2
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1301

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1301

Die zwei Warennummern der Position 1301 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721301.20.00.00.0eingeführt · Gummi arabicum
  2. 01.01.19721301.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2005

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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