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Position 1302 – Pflanzenauszüge, Pektin und Schleime

Position im Zolltarif

13Kapitel02Position

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge wie Opium, Süßholz-, Hopfen- und Ephedra-Auszüge, Pektin, Agar-Agar, Guarkernmehl und Carrageen sowie andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen. Schellack, natürliche Gummen und Harze gehören in Position 1301, Malzextrakt in Position 1901. Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht gehört in Position 1704.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1302?

Die Position gliedert sich in Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, Pektinstoffe, Pektinate und Pektate sowie Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen. Pflanzensäfte werden nach Opium (1302.11.00.00.0), Süßholzwurzeln (1302.12.00.00.0), Hopfen (Unterposition 1302.13), Ephedra (1302.14.00.00.0) und andere (Unterposition 1302.19) unterteilt, wobei Vanille-Oleoresin in 1302.19.05.00.0 steht und alle übrigen in 1302.19.70.00.0. Pektinstoffe gehören in die Warennummer 1302.20.10 für trockene Ware oder in die Warennummer 1302.20.90 für andere Ware. Schleime und Verdickungsstoffe werden nach Agar-Agar (1302.31.00.00.0), Johannisbrot und Guarsamen (Unterposition 1302.32) und andere (1302.39.00.00.0) unterteilt.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelSchellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziertDiese Seite
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
ZolltarifnummerOpium
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Süßholzwurzeln
3,2 % · 0 vZTA
Unterpositionvon Hopfen
3,2 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Ephedra
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 3 % · 224 vZTA
ZolltarifnummerVanille-Oleoresin
Zolltarifnummerandere
UnterpositionPektinstoffe, Pektinate und Pektate
11,2 % bis 19,2 % · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklaturtrocken
Kombinierte Nomenklaturandere
Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
ZolltarifnummerAgar-Agar
0 % · 1 vZTA
UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert
0 % · 11 vZTA
Zolltarifnummeraus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen
Zolltarifnummeraus Guarsamen
Zolltarifnummerandere
0 % · 7 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1302

12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1302. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1302

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada2 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder12 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus12 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland12 von 12
verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle Länder1 von 12
KontrolleEinfuhrkontrolle · Indien12 von 12
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder10 von 12
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder2 von 12
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 12
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder1 von 12
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · Europäische Union1 von 12
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 12
KontrolleEinfuhrkontrolle · USA1 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1302

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 13, Anmerkung 1
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Wortlaut · Kapitel 13, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-668/2007.04.2022Das Urteil C-668/20 betrifft die Einreihung einer Ware mit etwa 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 0,5 % durchschnittlichem Vanillingehalt.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1302

Elf der zwölf Warennummern der Position 1302 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721302.11.00.00.0eingeführt · Opium
  2. 01.01.19721302.12.00.00.0eingeführt · von Süßholzwurzeln
  3. 01.01.20171302.14.00.00.0eingeführt · von Ephedra
  4. 01.01.19961302.19.05.00.0eingeführt · Vanille-Oleoresin
  5. 01.01.20131302.19.70.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.19721302.20.10eingeführt · trocken · zuletzt geändert 01.01.1988
  7. 01.01.19721302.20.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1988
  8. 01.01.19721302.31.00.00.0eingeführt · Agar-Agar
  9. 01.01.19721302.32.10.00.0eingeführt · aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen
  10. 01.01.19721302.32.90.00.0eingeführt · aus Guarsamen · zuletzt geändert 06.01.2022
  11. 01.01.19721302.39.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1302

Welche Zolltarifnummer gilt für Vanille-Oleoresin in Position 1302?

Vanille-Oleoresin gehört in die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0. Alle übrigen Pflanzenauszüge der Unterposition 1302.19 fallen unter 1302.19.70.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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