01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1803?
Die Position 1803 wird nach dem Entfetten der Kakaomasse unterteilt. Nicht entfettete Kakaomasse gehört in die Unterposition 1803.10 und die Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0. Ganz oder teilweise entfettete Kakaomasse gehört in die Unterposition 1803.20 und die Zolltarifnummer 1803.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1803
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1803. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1803
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1803
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1803
Die zwei Warennummern der Position 1803 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721803.10.00.00.0eingeführt · nicht entfettet
- 01.01.19721803.20.00.00.0eingeführt · ganz oder teilweise entfettet
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
