Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kakaomasse gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1803 - Kakaomasse, auch entfettet
Zolltarifnummer: 1803 1000 00 0 - nicht entfettet
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Kakaomasse hängt maßgeblich vom Fettgehalt und eventuellen Zusätzen ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware präzise zu beschreiben und die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakaomasse
Der HS-Code für Kakaomasse lautet 1803.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1803.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1803.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1803.10.00.00.0.
Einreihung von Kakaomasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kakaomasse erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Position 1803 erfasst Kakaomasse, auch entfettet. Die Unterposition 1803 10 ist für nicht entfettete Kakaomasse bestimmt. Bei entfetteter Ware greift AV 3a, da die entfettete Kakaomasse in Unterposition 1803 20 als spezifischere Beschreibung gilt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakaomasse
Alternative Einreihung
Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaomasse, auch entfettet - ganz oder teilweise entfettet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kakaomasse (1803) ≠ Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet (1803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaomasse bleibt die Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kakaomasse (1803) ≠ Kakaomasse, auch entfettet - ganz oder teilweise entfettet (1803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaomasse bleibt die Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kakaomasse (1803) ≠ Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet (1801)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaomasse bleibt die Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei stark abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Alternative Einreihung
Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaomasse, auch entfettet - ganz oder teilweise entfettet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakaomasse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakaomasse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
9,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Kakaomasse
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kakaomasse: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Rechner berücksichtigt den Drittlandszollsatz von 9,6 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Waren aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern:
Instant-Getränk
2101.12.92.99.0 · 11,5 %
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Pfefferöl
3301.29.49.00.0 · 0 %
Mais-Sirup
1702.40.10.00.0 · 50,7 %
Weintraube
0806.10.10.90.0 · nicht ermittelt
Pflanzenöl
1515.90.99.99.1 · 0 %
Blaubeere
0810.40.50.00.0 · nicht ermittelt
Apfelsaft
2009.71.99.90.0 · 18 %
Speiseöl
1514.19.90.00.1 · 0 %
