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Lebensmittel und GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kakaomasse: 1803.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kakaomasse (1803.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kakaomasse unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kakaomasse Produktbild

Für die Einreihung von Kakaomasse ist entscheidend, ob sie entfettet ist oder nicht. Die handelsübliche Kakaomasse ist nicht entfettet und fällt daher unter die Unterposition 1803 10. Enthält die Ware Zuckerzusätze oder andere Zutaten, kommt eine Einreihung als Schokolade (Position 1806) in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kakaomasse beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kakaomasse gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1803 - Kakaomasse, auch entfettet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1803 1000 00 0 - nicht entfettet

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Kakaomasse hängt maßgeblich vom Fettgehalt und eventuellen Zusätzen ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware präzise zu beschreiben und die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakaomasse

Der HS-Code für Kakaomasse lautet 1803.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1803.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1803.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1803.10.00.00.0.

Einreihung von Kakaomasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kakaomasse erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Position 1803 erfasst Kakaomasse, auch entfettet. Die Unterposition 1803 10 ist für nicht entfettete Kakaomasse bestimmt. Bei entfetteter Ware greift AV 3a, da die entfettete Kakaomasse in Unterposition 1803 20 als spezifischere Beschreibung gilt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakaomasse

Alternative Einreihung

1803.20.00.00.0 9,6 %

Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1803.20.00.00.0 9,6 %

Kakaomasse, auch entfettet - ganz oder teilweise entfettet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1801.00.00.00.0 9,6 %

Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1804.00.00.00.0 9,6 %

Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kakaomasse (1803) ≠ Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet (1803)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaomasse bleibt die Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakaomasse (1803) ≠ Kakaomasse, auch entfettet - ganz oder teilweise entfettet (1803)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaomasse bleibt die Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakaomasse (1803) ≠ Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet (1801)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaomasse bleibt die Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei stark abweichender Beschaffenheit in Betracht:

Alternative Einreihung

1803.20.00.00.0 9,6 %

Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1803.20.00.00.0 9,6 %

Kakaomasse, auch entfettet - ganz oder teilweise entfettet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1801.00.00.00.0 9,6 %

Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1804.00.00.00.0 9,6 %

Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakaomasse ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakaomasse (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/2092/07-11803.10.00.00.0
Kakaomasse, nicht entfettet, nicht gezuckert – flüssig-pastös oder als feste Blöcke
DEBTI25908/24-11803.10.00.00.0
Cusco-100%-Tafeln aus Kakao (Kakaokerne 100%, Fett 55g/100g)
DEBTI61529/24-11803.10.00.00.0
Zeremonieller Kakao, runder Block aus Kakaomasse (Medaillon)
DEBTI25907/24-11803.10.00.00.0
Cusco-100%-Rondelle in Pastillenform, Fettgehalt 55%
DEBTI26191/21-11803.10.00.00.0
Schokoladentafel 100% Kakao (cocoa mass, cocoa solids 100%)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

9,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,6 %

Drittlandszoll

USA9,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,1 %

Drittlandszoll

Vietnam1,2 %

EVFTA

Thailand9,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Kakaomasse

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kakaomasse: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Rechner berücksichtigt den Drittlandszollsatz von 9,6 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kakaomassen

Welche Zolltarifnummer hat Kakaomasse?

Die zolltarifliche Einreihung von Kakaomasse erfolgt unter der Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für nicht entfettete Kakaomasse, die weder Zucker noch andere Zusätze enthält. Die Ware wird aus gerösteten, geschälten Kakaokernen durch Mahlen gewonnen und liegt als Paste, Block oder Tafel vor.

Welchen HS-Code hat Kakaomasse?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Kakaomasse lautet 1803.10. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und ist international einheitlich. Die EU erweitert diesen auf den KN-Code 1803.10.00 und den TARIC-Code 1803.10.00.00. Die vollständige deutsche Zolltarifnummer ist 1803.10.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kakaomasse?

Der Drittlandszollsatz für Kakaomasse (Zolltarifnummer 1803.10.00.00.0) beträgt 9,6 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Kakaomasse zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kakaomasse erfolgt zu Kakaobohnen (Position 1801), Kakaobutter (1804), Kakaopulver (1805) und Schokolade (1806). Kakaobohnen sind ungemahlen, Kakaobutter ist der ausgepresste Fettanteil, Kakaopulver ist entfettet, und Schokolade enthält Zuckerzusätze. Eine Alternative zur nicht entfetteten Kakaomasse ist die entfettete Kakaomasse unter 1803.20.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kakaomasse verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kakaomasse?

Ja, für Kakaomasse gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse erforderlich (Maßnahme 750). Zudem können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Für bestimmte Ursprungsländer gelten Präferenzzollsätze von 0 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kakaomasse?

Die Zolltarifnummer für Kakaomasse ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1803.10.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (1803.10), dem 8-stelligen KN-Code (1803.10.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1803.10.00.00) sowie einer elften Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kakaomasse?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Die letzte größere Änderung für Kakaomasse liegt einige Jahre zurück. Aktuell ist die Nummer 1803.10.00.00.0 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu prüfen.

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