Zum Hauptinhalt springen
Abschnitt IV · Kap. 16 bis 24

Kapitel 18 des Zolltarifs – Kakao und Zubereitungen aus Kakao

Kapitel im Zolltarif

18Kapitel

Kapitel 18 umfasst Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderen Kakaoabfall, Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl, Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen. Nicht dazu gehören Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt von einzeln oder zusammen mehr als 20 GHT an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, denn diese gehören zu Kapitel 16. Ebenfalls nicht dazu gehören Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Schokoladenerzeugnis zu Position 1806?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 18 im Zolltarif?

Abschnitt IV umfasst die Kapitel 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
KapitelZucker und Zuckerwaren
KapitelKakao und Zubereitungen aus KakaoDiese Seite
PositionKakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
1 Nr. · 5 vZTA
PositionKakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
1 Nr. · 0 vZTA
PositionKakaomasse, auch entfettet
2 Nr. · 5 vZTA
PositionKakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
1 Nr. · 0 vZTA
PositionKakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
1 Nr. · 8 vZTA
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
21 Nr. · 552 vZTA
KapitelZubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
KapitelTabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

Ihre Ware einreihen

6 Positionen. Welche ist Ihre?

Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 18?

Das Kapitel umfasst sechs Positionen. Die Positionen 1801 und 1802 erfassen Kakaobohnen, Kakaobohnenbruch, Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderen Kakaoabfall. Die Positionen 1803, 1804 und 1805 umfassen Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Position 1806 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 18?

  1. 1Abschnitt IV, Anmerkung 1Im Abschnitt IV gelten als Pellets Erzeugnisse, die unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
  2. 2Kapitel 18, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 18 gehören Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt von einzeln oder zusammen mehr als 20 GHT an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren (diese gehören zu Kapitel 16) sowie Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004.
  3. 3Kapitel 18, Anmerkung 2Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und, vorbehaltlich der Anmerkung 1, andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
  4. 4Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
  5. 5Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2Nicht zu den Warennummern 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
Alle 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004.
Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 18

27 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 18. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 18

4 Einreihungsverordnungen, 1 Urteile und 0 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 18. Die neuesten:

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareNummer
1049/200610.07.2006Ein Erzeugnis aus zwei halbkugelförmigen, zusammengefügten Hohlwaffeln, gefüllt mit kakaohaltiger Nussnougatkrem und einer Haselnuss und außen mit Schokolade und Haselnussstücken überzogen, ist in die Warennummer 1806.90.19 eingereiht.1806.90.19
242/200610.02.2006Eine Lebensmittelzubereitung aus Kakaopulver mit Zuckerzusatz, die als Zucker verwendet und verkauft wird, ist in die Warennummer 1806.10.90 eingereiht.1806.10.90
1264/9817.06.1998Eine Lebensmittelzubereitung in Form von mundgerechten Kugeln, überzogen mit Gummi Arabicum und hauptsächlich aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter bestehend, ist in die Warennummer 1806.90.11 eingereiht.1806.90.11
2723/9024.09.1990Ein Erzeugnis mit Calciumcarrageenat, Dextrose und Saccharose ist in die Warennummer 1805.00.00 eingereiht.1805.00.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975Der Begriff Speiseeis umfasst für die Tarifstellen 18.06 B und 21.07 C des Gemeinsamen Zolltarifs Erzeugnisse, deren wesentliches charakterbestimmendes Merkmal ist, bei etwa 0 Grad C zu schmelzen, nicht aber Erzeugnisse mit einem Fettgehalt von mehr als 15 GHT.

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kapitel 18

Was ist der HS-Code für Schokolade?

Schokolade gehört in die Position 1806 mit Schokolade und anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen. Welche Unterposition zutrifft, hängt von Füllung und Zusammensetzung ab: Gefüllte Schokolade fällt in 1806.31, Zartbitterschokolade in 1806.32.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →