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Position · 4-stellig

Position 2503 – Schwefel aller Art

Position im Zolltarif

25Kapitel03Position

Zu dieser Position gehört Schwefel aller Art, etwa Schwefel als Granulat. Schwefelkies, nicht geröstet, gehört in Position 2502. Sublimierter, gefällter und kolloider Schwefel ist ausgenommen.

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Gehört Ihr Schwefel zu HS-Code 2503?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2503?

Die Position wird nach dem Zustand des Schwefels unterteilt. Roher oder nicht raffinierter Schwefel gehört in die Zolltarifnummer 2503.00.10.00.0. Alle anderen Schwefel, also alles außer rohem oder nicht raffiniertem Schwefel, gehören in die Zolltarifnummer 2503.00.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionSchwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider SchwefelDiese Seite
Zolltarifnummerroh oder nicht raffiniert
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummeranderer
1,7 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2503

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2503. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2503

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleREACH · alle Länder2 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2503

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2503

Die zwei Warennummern der Position 2503 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19962503.00.10.00.0eingeführt · roh oder nicht raffiniert
  2. 01.01.19962503.00.90.00.0eingeführt · anderer

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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