01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2504?
Die Position wird nach der Form des natürlichen Grafits unterteilt. Die Unterposition 2504.10 erfasst natürlichen Grafit in Pulverform oder in Flocken, Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0. Natürlicher Grafit, der nicht in Pulverform oder in Flocken vorliegt, gehört zur Unterposition 2504.90, Zolltarifnummer 2504.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2504
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2504. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2504
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2504
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2504
Die zwei Warennummern der Position 2504 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722504.10.00.00.0eingeführt · in Pulverform oder in Flocken
- 01.01.19722504.90.00.00.0eingeführt · anderer
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2504
Welche Zolltarifnummer gilt für Graphit in Position 2504?
Graphit in Pulverform oder in Flocken gehört in die Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0. Anderer natürlicher Grafit, der nicht in Pulverform oder in Flocken vorliegt, gehört in 2504.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen


