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Position · 4-stellig

Position 2506 – Quarz und Quarzite

Position im Zolltarif

25Kapitel06Position

Zu Position 2506 gehören Quarz (ausgenommen natürliche Sande) sowie Quarzite, die auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten sind. Natürliche Sande fallen in Position 2505.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2506?

Die Position 2506 wird in zwei Unterpositionen geteilt: Unterposition 2506.10 umfasst Quarz, Unterposition 2506.20 Quarzite. Die Zolltarifnummer für Quarz lautet 2506.10.00.00.0, die für Quarzite 2506.20.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionQuarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen PlattenDiese Seite
ZolltarifnummerQuarz
0 % · 6 vZTA
ZolltarifnummerQuarzite
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2506

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2506. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2506

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleREACH · alle Länder2 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2506

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2506

Die zwei Warennummern der Position 2506 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722506.10.00.00.0eingeführt · Quarz
  2. 01.01.20072506.20.00.00.0eingeführt · Quarzite

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2506

Welche Zolltarifnummer gilt für Quarz und Quarzite in Position 2506?

Quarz gehört in die Zolltarifnummer 2506.10.00.00.0, Quarzite in die Zolltarifnummer 2506.20.00.00.0. Natürliche Sande sind in Position 2506 ausgenommen und fallen in Position 2505.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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