01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2507?
Die Position unterscheidet zwei Gruppen: Kaolin sowie anderen kaolinhaltigen Ton und Lehm. Kaolin gehört in die Zolltarifnummer 2507.00.20.00.0. Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm gehört in die Warennummer 2507.00.80.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2507.00.80anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm
- 2507.00.80.20.02507.00.80.80.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2507
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2507. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2507
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2507
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2507
Die zwei Warennummern der Position 2507 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19952507.00.20.00.0eingeführt · Kaolin · zuletzt geändert 01.07.2001
- 01.01.19952507.00.80eingeführt · anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm · zuletzt geändert 20.10.2025
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2507
Welche Zolltarifnummer in Position 2507 gilt für Kaolin?
Kaolin gehört in die Zolltarifnummer 2507.00.20.00.0. Auch kalzinierter Kaolin ist dieser Zolltarifnummer zugeordnet.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen


