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Position · 4-stellig

Position 2508 – Ton, Lehm, Bentonit und Schamotte

Position im Zolltarif

25Kapitel08Position

Zu Position 2508 gehören anderer Ton und Lehm, Andalusit, Cyanit und Sillimanit, auch gebrannt, sowie Mullit, Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen. Geblähter Ton gehört in Position 6806, Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm in Position 2507.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2508 gilt für Ihren Ton?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2508?

Position 2508 ist nach dem Stoff in sechs Zolltarifnummern unterteilt. Bentonit gehört in 2508.10.00.00.0, feuerfester Ton und Lehm in 2508.30.00.00.0 und anderer Ton und Lehm in 2508.40.00.00.0. Andalusit, Cyanit und Sillimanit gehören in 2508.50.00.00.0, Mullit in 2508.60.00.00.0 und Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen in 2508.70.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionAnderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-DinasmassenDiese Seite
ZolltarifnummerBentonit
0 % · 11 vZTA
Zolltarifnummerfeuerfester Ton und Lehm
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer Ton und Lehm
0 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerAndalusit, Cyanit und Sillimanit
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerMullit
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSchamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2508

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2508. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2508

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder6 von 6
KontrolleREACH · alle Länder6 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2508

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-380/1223.01.20141. Der Begriff „Verunreinigungen ausscheiden“ in Anmerkung 1 zu Kapitel 25 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2508

Die sechs Warennummern der Position 2508 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722508.10.00.00.0eingeführt · Bentonit · zuletzt geändert 01.07.2001
  2. 01.01.19722508.30.00.00.0eingeführt · feuerfester Ton und Lehm · zuletzt geändert 01.07.2001
  3. 01.01.19722508.40.00.00.0eingeführt · anderer Ton und Lehm · zuletzt geändert 01.07.2001
  4. 01.01.19722508.50.00.00.0eingeführt · Andalusit, Cyanit und Sillimanit · zuletzt geändert 01.07.2001
  5. 01.01.19722508.60.00.00.0eingeführt · Mullit · zuletzt geändert 01.07.2001
  6. 01.01.19722508.70.00.00.0eingeführt · Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen · zuletzt geändert 01.01.2004

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2508

Welche Zolltarifnummer aus Position 2508 gilt für welche Ware?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Stoff: Bentonit gehört in 2508.10.00.00.0, feuerfester Ton und Lehm in 2508.30.00.00.0 und anderer Ton und Lehm in 2508.40.00.00.0. Andalusit, Cyanit und Sillimanit gehören in 2508.50.00.00.0, Mullit in 2508.60.00.00.0 und Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen in 2508.70.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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