01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2508?
Position 2508 ist nach dem Stoff in sechs Zolltarifnummern unterteilt. Bentonit gehört in 2508.10.00.00.0, feuerfester Ton und Lehm in 2508.30.00.00.0 und anderer Ton und Lehm in 2508.40.00.00.0. Andalusit, Cyanit und Sillimanit gehören in 2508.50.00.00.0, Mullit in 2508.60.00.00.0 und Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen in 2508.70.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2508
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2508. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2508
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2508
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
Urteile des EuGH (1)
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2508
Die sechs Warennummern der Position 2508 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722508.10.00.00.0eingeführt · Bentonit · zuletzt geändert 01.07.2001
- 01.01.19722508.30.00.00.0eingeführt · feuerfester Ton und Lehm · zuletzt geändert 01.07.2001
- 01.01.19722508.40.00.00.0eingeführt · anderer Ton und Lehm · zuletzt geändert 01.07.2001
- 01.01.19722508.50.00.00.0eingeführt · Andalusit, Cyanit und Sillimanit · zuletzt geändert 01.07.2001
- 01.01.19722508.60.00.00.0eingeführt · Mullit · zuletzt geändert 01.07.2001
- 01.01.19722508.70.00.00.0eingeführt · Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen · zuletzt geändert 01.01.2004
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2508
Welche Zolltarifnummer aus Position 2508 gilt für welche Ware?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Stoff: Bentonit gehört in 2508.10.00.00.0, feuerfester Ton und Lehm in 2508.30.00.00.0 und anderer Ton und Lehm in 2508.40.00.00.0. Andalusit, Cyanit und Sillimanit gehören in 2508.50.00.00.0, Mullit in 2508.60.00.00.0 und Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen in 2508.70.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





