01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2516?
Die Position ist nach Gesteinsart und Bearbeitungsstand unterteilt. Granit wird in die Unterposition 2516.11 für roh oder grob behauenen Granit und in die Unterposition 2516.12 für Granit eingeteilt, der durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt ist, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten. Sandstein gehört in die Zolltarifnummer 2516.20.00.00.0. Andere Werksteine gehören in die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2516
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2516
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2516
Die vier Warennummern der Position 2516 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722516.11.00.00.0eingeführt · roh oder grob behauen
- 01.01.19722516.12.00.00.0eingeführt · durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen … · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.20072516.20.00.00.0eingeführt · Sandstein
- 01.01.19722516.90.00.00.0eingeführt · andere Werksteine · zuletzt geändert 01.01.2000
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen