01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2617?
Die Position 2617 ist nach Antimonerzen und anderen Erzen unterteilt. Die Unterposition 2617.10 erfasst Antimonerze und ihre Konzentrate, Zolltarifnummer 2617.10.00.00.0. Die Zolltarifnummer 2617.90.00.00.0 erfasst die anderen Erze, die nicht unter 2617.10 fallen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2617
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2617
Anmerkungen (1)
2. Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2617
Die zwei Warennummern der Position 2617 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722617.10.00.00.0eingeführt · Antimonerze und ihre Konzentrate
- 01.01.19722617.90.00.00.0eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2617
Welche Zolltarifnummer gilt für Antimonerze in Position 2617?
Antimonerze und ihre Konzentrate gehören in die Zolltarifnummer 2617.10.00.00.0. Alle anderen Erze und Konzentrate in Position 2617 gehören in die Zolltarifnummer 2617.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen