01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2844?
Die Position ist nach Art des Erzeugnisses unterteilt. Natürliches Uran und seine Verbindungen stehen unter Unterposition 2844.10, an U 235 angereichertes Uran sowie Plutonium und ihre Verbindungen unter 2844.20 und an U 235 abgereichertes Uran sowie Thorium und ihre Verbindungen unter 2844.30. Unter 2844.41 fallen Tritium und Tritiumverbindungen, unter 2844.42 bestimmte Isotope wie Actinium-225 oder Curium-240 und unter 2844.43 andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen wie Uran-233. Radioaktive Rückstände sind unter 2844.44 erfasst, verbrauchte Brennstoffelemente von Kernreaktoren unter 2844.50.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 26 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2844
Rechts: wie viele der 26 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2844
Anmerkungen (6)
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen. B) Vorbehaltlich des Buchstabens A gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen.
2. Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen: a) Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811); b) Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812); c) Kohlenstoffdisulfid (Position 2813); d) Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842); e) mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).
6. Zu Position 2844 gehören nur: a) Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61), Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer höheren Atomzahl als 84; b) natürliche oder künstliche radioaktive Isotope (einschließlich derjenigen der Edelmetalle oder der unedlen Metalle der Abschnitte XIV und XV), auch untereinander gemischt; c) anorganische oder organische Verbindungen dieser Elemente oder Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, auch untereinander gemischt; d) Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische oder organische Verbindungen enthalten und die eine spezifische Radioaktivität von mehr als 74 Bq/g (0,002 Mikrocurie je Gramm) aufweisen; e) verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren; f) radioaktive Rückstände, auch wenn sie nicht verwertbar sind. Als „Isotope“ im Sinne dieser Anmerkung und des Wortlauts der Positionen 2844 und 2845 gelten: — isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die in der Natur als Mono-Isotope vorliegen; — Mischungen von Isotopen ein und desselben Elements, die an einem oder mehreren dieser Isotope angereichert sind, also Elemente, bei denen das natürliche Isotopenverhältnis künstlich verändert worden ist.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse; c) andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; d) die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); e) die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2844
Die 26 Warennummern der Position 2844 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19952844.10.10.00.0eingeführt · roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott
- 01.01.19992844.10.30.00.0eingeführt · verarbeitet
- 01.01.19952844.10.50.00.0eingeführt · Ferrouran
- 01.01.19952844.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19992844.20.25.00.0eingeführt · Ferrouran
- 01.01.19992844.20.35.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19952844.20.51.00.0eingeführt · Ferrouran
- 01.01.19952844.20.59.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19992844.20.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19722844.30.11eingeführt · Cermets
- 01.01.19722844.30.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19722844.30.51eingeführt · Cermets
- 01.01.19952844.30.55.00.0eingeführt · roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott
- 01.01.19952844.30.61.00.0eingeführt · Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien
- 01.01.19952844.30.69.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19952844.30.91.00.0eingeführt · des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt …
- 01.01.19952844.30.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20222844.41.10.00.0eingeführt · künstliches radioaktives Isotop ; Verbindungen des künstlichen radioaktiven Isotops
- 01.01.20222844.41.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20222844.42.10.00.0eingeführt · künstlich radioaktive Isotope ; Verbindungen künstlicher radioaktiver Isotope
- 01.01.20222844.42.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20222844.43.10.00.0eingeführt · Uran-233 und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets) … · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.20222844.43.20.00.0eingeführt · künstlich radioaktive Isotope ; Verbindungen künstlicher radioaktiver Isotope
- 01.01.20222844.43.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20222844.44.00.00.0eingeführt · radioaktive Rückstände
- 01.01.19722844.50.00.00.0eingeführt · verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2844
Welche Zolltarifnummer gilt für radioaktive Rückstände in Position 2844?
Radioaktive Rückstände gehören in die Zolltarifnummer 2844.44.00.00.0. Diese Nummer steht unter den Nummern für andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen, die nicht zu den Unterpositionen 2844.10, 2844.20 oder 2844.30 gehören.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen