01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2701?
Als Anthrazit gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 14 % oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz), Anthrazit gehört in 2701.11.00.00.0. Bitumenhaltige Steinkohle (Unterposition 2701.12) hat mehr als 14 % flüchtige Bestandteile (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) und einen Heizwert von 5 833 kcal/kg oder mehr (bezogen auf die feuchte, mineralstofffreie Substanz). Innerhalb der bitumenhaltigen Steinkohle gehört Kokskohle in 2701.12.10.00.0 und andere bitumenhaltige Steinkohle in 2701.12.90.00.0. Andere Steinkohle gehört in 2701.19.00.00.0, Steinkohlenbriketts und ähnliche Brennstoffe in 2701.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2701
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2701. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2701
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2701
Anmerkungen (2)
1. Als „Anthrazit“ im Sinne der Unterposition 2701.11 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 14 % oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz).
2. Als „bitumenhaltige Steinkohle“ im Sinne der Unterposition 2701.12 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mehr als 14 % (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) und einem Heizwert von 5 833 kcal/kg oder mehr (bezogen auf die feuchte, mineralstofffreie Substanz).
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2701
Die fünf Warennummern der Position 2701 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722701.11.00.00.0eingeführt · Anthrazit · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.19722701.12.10.00.0eingeführt · Kokskohle
- 01.01.19722701.12.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19722701.19.00.00.0eingeführt · andere Steinkohle
- 01.01.19722701.20.00.00.0eingeführt · Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen


