01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2702?
Die Position unterscheidet danach, ob die Braunkohle agglomeriert ist. Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert, gehört in die Zolltarifnummer 2702.10.00.00.0. Braunkohle, agglomeriert, gehört in die Zolltarifnummer 2702.20.00.00.0. Die beiden Zolltarifnummern stehen in den Unterpositionen 2702.10 und 2702.20.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2702
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2702
Die zwei Warennummern der Position 2702 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722702.10.00.00.0eingeführt · Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert
- 01.01.19722702.20.00.00.0eingeführt · Braunkohle, agglomeriert
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2702
Welche Zolltarifnummer gilt für Braunkohle in Position 2702, wenn sie agglomeriert ist?
Agglomerierte Braunkohle gehört in die Zolltarifnummer 2702.20.00.00.0. Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert, gehört in die Zolltarifnummer 2702.10.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen