01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2921?
Die Position gliedert sich nach Aufbau und Anzahl der Aminogruppen. Acyclische Monoamine sind in die Unterpositionen 2921.11 bis 2921.19 aufgeteilt, acyclische Polyamine in 2921.21 bis 2921.29. Alicyclische Mono- oder Polyamine stehen unter 2921.30, aromatische Monoamine unter 2921.41 bis 2921.49 und aromatische Polyamine unter 2921.51 bis 2921.59. Anilin gehört in die Zolltarifnummer 2921.41.00.00.0, Ethylendiamin in 2921.21.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2921.29andere
- 2921.29.00.20.02921.29.00.30.02921.29.00.35.02921.29.00.40.02921.29.00.50.02921.29.00.60.02921.29.00.70.02921.29.00.90.0
- 2921.42Anilinderivate und ihre Salze
- 2921.42.00.25.02921.42.00.38.02921.42.00.40.02921.42.00.50.02921.42.00.60.02921.42.00.61.02921.42.00.65.02921.42.00.70.02921.42.00.80.02921.42.00.86.02921.42.00.87.02921.42.00.88.02921.42.00.89.02921.42.00.90.0
- 2921.43Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
- 2921.43.00.25.02921.43.00.35.02921.43.00.40.02921.43.00.45.02921.43.00.60.02921.43.00.80.02921.43.00.90.0
- 2921.44Diphenylamin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
- 2921.44.00.20.02921.44.00.90.0
- 2921.451-Naphthylamin, 2-Naphthylamin, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
- 2921.45.00.15.02921.45.00.60.02921.45.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 25 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2921
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2921. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2921
Rechts: wie viele der 25 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2921
Anmerkungen (4)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2921
19 der 25 Warennummern der Position 2921 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722921.11.00.00.0eingeführt · Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.20172921.12.00.00.0eingeführt · 2-(N,N-Dimethylamino)ethylchloridhydrochlorid
- 01.01.20172921.13.00.00.0eingeführt · 2-(N,N-Diethylamino)ethylchloridhydrochlorid · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.20172921.14.00.00.0eingeführt · 2-(N,N-Diisopropylamino)ethylchloridhydrochlorid
- 01.01.19972921.19.40.00.0eingeführt · 1,1,3,3-Tetramethylbutylamin
- 01.01.20072921.19.50.00.0eingeführt · Diethylamin und seine Salze · zuletzt geändert 01.01.2020
- 01.01.20102921.19.99eingeführt · andere
- 01.01.19722921.21.00.00.0eingeführt · Ethylendiamin und seine Salze
- 01.01.19722921.22.00.00.0eingeführt · Hexamethylendiamin und seine Salze · zuletzt geändert 01.07.2014
- 01.01.19722921.30.10.00.0eingeführt · Cyclohexylamin, Cyclohexyldimethylamin und ihre Salze · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.19972921.30.91.00.0eingeführt · Cyclohex-1,3-ylendiamin (1,3-Diaminocyclohexan)
- 01.01.19972921.30.99eingeführt · andere
- 01.01.19722921.41.00.00.0eingeführt · Anilin und seine Salze · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.20022921.46.00.00.0eingeführt · Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin …
- 01.01.19972921.51.11.00.0eingeführt · m-Phenylendiamin mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an: - Wasser … · zuletzt geändert 01.01.2020
- 01.01.19972921.51.19eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2002
- 01.01.19722921.51.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.20092921.59.50eingeführt · m-Phenylenbis(methylamin); 2,2′-Dichlor-4,4′-methylendianilin; 4,4′-Bi-o-toluidin … · zuletzt geändert 01.10.2019
- 01.01.19972921.59.90eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen



