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Position 2920 – Ester anorganischer Säuren der Nichtmetalle

Position im Zolltarif

29Kapitel20Position

Zu dieser Position gehören Ester anorganischer Säuren der Nichtmetalle, etwa Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate), Phosphitester, Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure wie Propylencarbonat und Dimethylcarbonat, sowie deren Salze und Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate. Ester der Phosphorsäuren gehören in Position 2919.

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Gehört Ihr Ester der Kohlensäure zu HS-Code 2920?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2920?

Die Position gliedert sich in Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und Phosphitester. Bei den Thiophosphorsäureestern sind Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion) mit 2920.11.00.00.0 genannt, alle anderen unter der Unterposition 2920.19. Bei den Phosphitestern sind Dimethylphosphit (2920.21.00.00.0), Diethylphosphit (2920.22.00.00.0), Trimethylphosphit (2920.23.00.00.0) und Triethylphosphit (2920.24.00.00.0) einzeln aufgeführt, alle anderen unter der Unterposition 2920.29. Endosulfan (ISO) ist mit 2920.30.00.00.0 eigenständig erfasst, und die Unterposition 2920.90 umfasst die Warennummern 2920.90.10 für Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure sowie 2920.90.70 für andere Ester.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionEster der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateDiese Seite
Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
ZolltarifnummerParathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion)
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
6,5 % · 1 vZTA
Phosphitester und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro-oder Nitrosoderivate
ZolltarifnummerDimethylphosphit
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerDiethylphosphit
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerTrimethylphosphit
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerTriethylphosphit
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
6,5 % · 6 vZTA
ZolltarifnummerEndosulfan (ISO)
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
6,5 % · 12 vZTA
Kombinierte NomenklaturEster der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2920

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2920. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2920

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder6 von 10
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder1 von 10
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar3 von 10
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela3 von 10
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe3 von 10
verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen2 von 10
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder9 von 10
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder10 von 10
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD10 von 10
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder4 von 10
KontrolleEinfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP) · alle Länder2 von 10
KontrolleREACH · alle Länder2 von 10
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · Somalia1 von 10
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2920

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2920

Acht der zehn Warennummern der Position 2920 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20072920.11.00.00.0eingeführt · Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion)
  2. 01.01.20172920.21.00.00.0eingeführt · Dimethylphosphit
  3. 01.01.20172920.22.00.00.0eingeführt · Diethylphosphit
  4. 01.01.20172920.23.00.00.0eingeführt · Trimethylphosphit
  5. 01.01.20172920.24.00.00.0eingeführt · Triethylphosphit
  6. 01.01.20172920.30.00.00.0eingeführt · Endosulfan (ISO)
  7. 01.01.19722920.90.10eingeführt · Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo- …
  8. 01.01.20172920.90.70eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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