01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3704?
Die Position 3704 ist in zwei Nummern unterteilt, die sich nach der Art der Ware unterscheiden. Platten und Filme gehören in 3704.00.10.00.0. Alle anderen Waren dieser Position gehören in 3704.00.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3704
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 3704. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3704
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3704
Anmerkungen (4)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3704
Die zwei Warennummern der Position 3704 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723704.00.10.00.0eingeführt · Platten und Filme
- 01.01.19723704.00.90.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3704
Welche Zolltarifnummer gilt für Platten und Filme in Position 3704?
Belichtete, nicht entwickelte Platten und Filme gehören in die Zolltarifnummer 3704.00.10.00.0. Alle anderen Waren dieser Position gehören in 3704.00.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
