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Position · 4-stelligDual-Use

Position 3704 – Belichtete, nicht entwickelte Fotowaren

Position im Zolltarif

37Kapitel04Position

Fotografische Platten, Filme, Papiere und Pappen sowie Spinnstoffwaren, die belichtet, aber nicht entwickelt sind, gehören in diese Position. Belichtete und entwickelte Platten und Filme gehören in Position 3705, ausgenommen kinematografische Filme. Sensibilisierte, nicht belichtete Papiere und Pappen gehören in Position 3703.

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Gehört Ihr belichteter, nicht entwickelter Film zu Position 3704?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3704?

Die Position 3704 ist in zwei Nummern unterteilt, die sich nach der Art der Ware unterscheiden. Platten und Filme gehören in 3704.00.10.00.0. Alle anderen Waren dieser Position gehören in 3704.00.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelErzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken
PositionFotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, jedoch nicht entwickeltDiese Seite
ZolltarifnummerPlatten und Filme
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3704

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 3704. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3704

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar1 von 2
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela1 von 2
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 2
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak2 von 2
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder2 von 2
KontrolleKulturgüter · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder2 von 2
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder2 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3704

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 37, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
Wortlaut · Kapitel 37, Anmerkung 2
2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 37, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3704

Die zwei Warennummern der Position 3704 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723704.00.10.00.0eingeführt · Platten und Filme
  2. 01.01.19723704.00.90.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3704

Welche Zolltarifnummer gilt für Platten und Filme in Position 3704?

Belichtete, nicht entwickelte Platten und Filme gehören in die Zolltarifnummer 3704.00.10.00.0. Alle anderen Waren dieser Position gehören in 3704.00.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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